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Pilotprojekt Gallus/Europagarten: Bolzplätze abends beleuchten und länger nutzbar machen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Aufbau einer Beleuchtungsanlage, auch wenn diese zeitlich gesteuert werden kann, lässt direkte und indirekte Störungen erwarten. Je nach Art und Nutzungsintensität der Beleuchtungsanlage kann es zu störenden Lichtimmissionen für die angrenzende Wohnbevölkerung kommen. Unabhängig davon stören Lichtimmissionen in den Abend- und Nachtstunden immer die Tier- und Pflanzenwelt und tragen zur allgemeinen Lichtverschmutzung bei. Rechtsgrundlage für die Beurteilung der von Beleuchtungsanlagen ausgehenden Lichtimmissionen ist, wie auch bei Lärmfragen, das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Eine konkretisierende Verordnung existiert nicht. Zur Beurteilung von Lichtimmissionen wird eine Richtlinie verwendet: "Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen" der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) aus dem Jahr 2012. Da im Stadtgebiet eine gewisse Grundbelastung durch die unterschiedlichen Lichtquellen - wie zum Beispiel Straßenlaternen oder die Beleuchtung von Hauseingängen - besteht, ist davon auszugehen, dass die in der Richtlinie genannten Richtwerte bei der Beleuchtung von Bolzplätzen eingehalten werden können, sofern diese nur in den Abendstunden bis 22 Uhr eingeschaltet werden. Diese Aussage bezieht sich auf den Schutz von Menschen vor einer erheblichen Belästigung durch Licht. Insekten, Singvögel und Fledermäuse werden ebenfalls durch die zusätzlichen Lichtquellen belastet. Durch eine künstliche Beleuchtung von Bolzplätzen verlängert sich die Nutzungsdauer der Anlagen, dies ist verbunden mit einer stärkeren Lärmbelastung der Anwohnerinnen und Anwohner. Freizeitanlagen, dazu zählen Bolzplätze, unterscheiden sich von den strenger reglementierten Sportanlagen dadurch, dass sie eben nicht durchgeplant ausgenutzt werden, sondern dass sich immer wieder auch Pausen und damit Ruhephasen für die Anwohnerinnen und Anwohner ergeben. Diese einigermaßen natürliche Nutzungssteuerung würde durch den Bau von Beleuchtungsanlagen zerstört, die Plätze würden deutlich stärker ausgelastet werden, was zwangsläufig Beschwerden der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner nach sich zieht. Aus diesen Gründen lehnt der Magistrat die vom Ortsbeirat geforderte Beleuchtung der Bolzplätze im Europagarten und Galluspark ab.

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