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Neue Werbeflächen der Firma STRÖER hier: Versetzen der Werbefläche am Fischstein

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main steht aktuell in einem Vertragsverhältnis mit der Firma DSM Deutsche Städte Medien GmbH, der dieser für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2025 gestattet, sowohl bereits vorhandene Werbeanlagen im Stadtgebiet zu betreiben als auch neue Werbeanlagen bis zu einem fest definierten Maximalkontingent zu errichten. Im Gegenzug für dieses Recht erhält die Stadt Frankfurt eine Geldsumme, die nahezu vollständig in den zentralen Haushalt fließt und somit verschiedenen Bereichen zugutekommt. Zu diesen Werbeanlagen gehört auch der Typ Mega-Light, der an dem hier angesprochenen Standort errichtet wurde. Dabei ist zu beachten, dass für diese neuen Standorte immer ein Baugenehmigungsverfahren im Sinne der Hessischen Bauordnung durchlaufen werden muss; die Werbeanlage selbst darf daher nur errichtet werden, wenn eine entsprechende Baugenehmigung erteilt wird. Im Baugenehmigungsverfahren werden dabei regelhaft die Bauaufsicht, das Amt für Straßenbau & Erschließung sowie das Straßenverkehrsamt beteiligt im Hinblick auf die Aspekte des Planungs- und Straßenverkehrsrechts und der Verkehrssicherheit. Selbstverständlich wurde dieses Verfahren auch im vorliegende Fall durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass bei einem positiven Prüfergebnis die Erteilung der Baugenehmigung nicht im Ermessen der Stadt Frankfurt liegt; vielmehr besteht seitens des Antragsstellers DSM ein Anspruch auf die Erteilung. Der Magistrat kann zum vorliegenden Fall aber mitteilen, dass im Rahmen einer Überprüfung festgestellt wurde, dass der aktuelle Standort nochmals korrigiert werden muss, da die derzeitige Positionierung aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht beibehalten werden kann. Dies wird derzeit in enger Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden durchgeführt.

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