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Nutzung des Hochhauses Querstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2013, ST 914

Betreff: Nutzung des Hochhauses Querstraße/Ecke Eschersheimer Landstraße Der Magistrat kann berichten, dass für die Liegenschaft eine bestandskräftige Baugenehmigung besteht, die von der Eigentümerin jederzeit vollzogen werden kann. Die Baugenehmigung sieht die Nutzungsart "Büro" vor und erlaubt einen Anbau an den Bestand. Ob und wann die Eigentümerin das Gebäude einer Nutzung zuführt, kann seitens des Magistrats derzeit nicht beurteilt werden. Die erteilte Baugenehmigung kann noch bis 06.10.2013 in Anspruch genommen, aber auf Antrag hin auch noch verlängert werden.

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