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Frauenhoftor in Niederrad: Beseitigung von Mängeln

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Frauenhof, im Stil eines barocken Landschlosses, wurde in mehreren Bauabschnitten 1761-1781 für die Kattunfabrik Müller errichtet und ist heute als Einzelkulturdenkmal gemäß § 2 (1) in der Denkmaltopographie Stadt Frankfurt am Main, S. 653, eingetragen. Es stellt zum heutigen Zeitpunkt das städtebauliche Entrée zum in weiten Teilen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehenden alten Ortskern von Niederrad dar. Die sichtbar vorhandenen Mängel am Gebäude lassen nicht auf eine substanzielle Gefährdung des Gebäudes schließen, daher rechtfertigen sie keine Zwangsmaßnahmen der Denkmalschutzbehörde gemäß 14 (1) Hessisches Denkmalschutzrecht (HDSchG) gegen den Eigentümer. Der Magistrat -Denkmalamt- hat den Eigentümer auf schriftlichem Wege auf die Mängel hingewiesen und empfohlen, diese zeitnah zu beheben.

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