Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Umgestaltung und Begrünung der Alten Gasse

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 911 Betreff: Umgestaltung und Begrünung der Alten Gasse Die in der Anregung des Ortsbeirates beispielhaft genannten Straßen Schäfergasse und Große Friedberger Straße wurden im Rahmen des "Sonderprogrammes Schöneres Frankfurt" umgestaltet. Eine umfassende Umgestaltung der Alten Gasse ist in diesem Arbeitsprogramm nicht enthalten. Im Rahmen der aktuellen Haushaltskonsolidierung sind Anmeldungen investiver Bedarfe jedoch nur zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind. Das bedeutet, dass sie entweder die Substanz erhalten oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung dienen. Da keine Grundsanierung ansteht, kann diese derzeit nicht in Aussicht gestellt werden. Dessen ungeachtet werden Einzelmaßnahmen im Sinne der Anregung geprüft. Generell wird eine gesteigerte Aufenthaltsqualität in der Alten Gasse begrüßt. Zu 1.: Die Installierung von weiteren Fahrradbügeln wird grundsätzlich befürwortet. Bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat kann das Amt für Straßenbau und Erschließung geeignete Standorte festlegen. Zu 2.: Nach Überprüfung und Rücksprache mit dem beauftragten Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), wurden drei neue Papierkörbe der Sauberkeitskampagne "cleanffm" angebracht. Ein weiterer, bereits vorhandener, wurde umgehängt. Zu 3.: Pflanzkübel sollten bei der Gestaltung öffentlicher Räume nach Möglichkeit vermieden werden, da sie sehr pflegeintensiv sind. Zudem werden die Kübel häufig als Mülleimer missbraucht. Aus diesem Grund werden mittlerweile im gesamten Stadtgebiet Pflanzkübel sukzessive abgebaut. Die Aufstellung von Pflanzkübeln ist nur dann sinnvoll, wenn durch eine Patenschaft die Pflege regelmäßig und absolut zuverlässig übernommen wird. Dies ist durch Bürgerengagement kaum zu gewährleisten. Im Bereich Alte Gasse/Ecke Bleichstraße werden Baumstandorte favorisiert. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Trassenfreiheit. Aus Sicht des Stadtplanungsamtes bietet sich eine Baumbepflanzung im südlichen Teil der Alten Gasse an. Zu 4.: Für die Begrünung von Hausfassaden sind die jeweiligen Eigentümer zuständig. Im Rahmen des städtischen Förderprogramms "Klimaanpassung" werden jedoch Fassaden- und Dachbegrünungen sowie die Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen beratend und finanziell unterstützt. Das Förderprogramm wird in erster Linie in den stark überwärmten Stadtteilen öffentlich bekannt gemacht. Die Innenstadt, zu der auch die Alte Gasse zählt, fällt in diesen Bereich. Zu 5.: Die Installation einer Parkbank wird vom Grünflächenamt geprüft. Zu 6.: Die Städtische Verkehrspolizei überwacht den ruhenden Verkehr in der Alten Gasse mehrmals wöchentlich. Geschwindigkeitskontrollen können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht durchgeführt werden. Der Kontrollbereich ist zu kurz. Zu 7.: Aus Sicht des Stadtplanungsamtes kann in der Alten Gasse keine stadtraumverträgliche freistehende Toilettenanlage installiert werden. Daher sei auf das Modell der "Vertragstoilette" verwiesen. Dabei werden öffentlich zugängliche Toiletten im Privatbereich - beispielsweise in Geschäften und Lokalen - angeboten. Dieses Modell lässt sich über freiwillige Vereinbarungen regeln. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2665 Antrag vom 26.02.2019, OF 893/1 Antrag vom 03.03.2019, OF 892/1 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403