Umgestaltung und Begrünung der Alten Gasse
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.05.2018, ST 911 Betreff: Umgestaltung und Begrünung der Alten
Gasse Die in der Anregung des Ortsbeirates beispielhaft genannten
Straßen Schäfergasse und Große Friedberger Straße wurden im Rahmen des
"Sonderprogrammes Schöneres Frankfurt" umgestaltet. Eine umfassende Umgestaltung der Alten Gasse ist in
diesem Arbeitsprogramm nicht enthalten. Im Rahmen der aktuellen
Haushaltskonsolidierung sind Anmeldungen investiver Bedarfe jedoch nur
zulässig, wenn sie wesentlich und unabweisbar sind. Das bedeutet, dass sie
entweder die Substanz erhalten oder in besonderem Maße der Zukunftssicherung
dienen. Da keine Grundsanierung ansteht, kann diese derzeit nicht in Aussicht
gestellt werden.
Dessen ungeachtet werden
Einzelmaßnahmen im Sinne der Anregung geprüft. Generell wird eine gesteigerte
Aufenthaltsqualität in der Alten Gasse begrüßt. Zu 1.: Die Installierung von weiteren Fahrradbügeln wird
grundsätzlich befürwortet. Bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat kann das Amt
für Straßenbau und Erschließung geeignete Standorte festlegen. Zu 2.: Nach Überprüfung und Rücksprache mit dem beauftragten
Dienstleister, der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES), wurden drei
neue Papierkörbe der Sauberkeitskampagne "cleanffm" angebracht. Ein weiterer,
bereits vorhandener, wurde umgehängt. Zu 3.: Pflanzkübel sollten bei der Gestaltung öffentlicher
Räume nach Möglichkeit vermieden werden, da sie sehr pflegeintensiv sind. Zudem
werden die Kübel häufig als Mülleimer missbraucht. Aus diesem Grund werden
mittlerweile im gesamten Stadtgebiet Pflanzkübel sukzessive abgebaut. Die
Aufstellung von Pflanzkübeln ist nur dann sinnvoll, wenn durch eine Patenschaft
die Pflege regelmäßig und absolut zuverlässig übernommen wird. Dies ist durch
Bürgerengagement kaum zu gewährleisten. Im Bereich Alte Gasse/Ecke Bleichstraße werden
Baumstandorte favorisiert. Voraussetzung hierfür ist jedoch die
Trassenfreiheit. Aus Sicht des Stadtplanungsamtes bietet sich eine
Baumbepflanzung im südlichen Teil der Alten Gasse an. Zu 4.: Für die Begrünung von Hausfassaden sind die
jeweiligen Eigentümer zuständig. Im Rahmen des städtischen Förderprogramms
"Klimaanpassung" werden jedoch Fassaden- und Dachbegrünungen sowie die
Entsiegelung und Begrünung von Hinterhöfen beratend und finanziell unterstützt.
Das Förderprogramm wird in erster Linie in den stark überwärmten Stadtteilen
öffentlich bekannt gemacht. Die Innenstadt, zu der auch die Alte Gasse zählt,
fällt in diesen Bereich. Zu 5.: Die Installation einer Parkbank wird vom
Grünflächenamt geprüft. Zu 6.: Die Städtische Verkehrspolizei überwacht den ruhenden
Verkehr in der Alten Gasse mehrmals wöchentlich. Geschwindigkeitskontrollen
können aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht durchgeführt werden. Der
Kontrollbereich ist zu kurz. Zu 7.: Aus Sicht des Stadtplanungsamtes kann in der Alten
Gasse keine stadtraumverträgliche freistehende Toilettenanlage installiert
werden. Daher sei auf das Modell der "Vertragstoilette" verwiesen. Dabei werden
öffentlich zugängliche Toiletten im Privatbereich - beispielsweise in
Geschäften und Lokalen - angeboten. Dieses Modell lässt sich über freiwillige
Vereinbarungen regeln. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 23.01.2018, OM 2665
Antrag vom
26.02.2019, OF
893/1
Antrag vom 03.03.2019, OF 892/1
Anregung an den
Magistrat vom 19.03.2019, OM 4403