Fahrradweg Kaiser-Sigmund-Straße ausweisen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST
911
Betreff: Fahrradweg
Kaiser-Sigmund-Straße ausweisen Die Kaiser-Sigmund-Straße befindet sich
in einer Tempo-30-Zone und hat in beiden Richtungen nicht benutzungspflichtige
Radwege, d. h. Radwege, die auf freiwilliger Basis von Radfahrenden benutzt
werden dürfen. Eine Ausweisung der Radwege als benutzungspflichtige Radwege per
Beschilderung wäre hier nicht zulässig, da der Gesetzgeber dies in
Tempo-30-Zonen verbietet. Das Konflikt- und Gefahrenpotenzial der Führung der
Radfahrer zwischen parkenden Autos und Fußgängern ist erfahrungsgemäß höher als
beim Radfahren auf der Fahrbahn. Auf den Radwegstrecken gibt es insgesamt rund
30 Stellen, davon 24 Grundstücksüberfahrten und 7 Konfliktstellen bei
einmündenden Straßen, an denen sich von der Kaiser-Sigmund-Straße kommende,
nach rechts abbiegende Fahrzeuge und geradeaus fahrende Radfahrer kreuzen. Die
vorhandene Situation bietet Radfahrerinnen und Radfahrern die Möglichkeit,
selbst zu wählen, ob sie auf dem Radweg oder auf der Straße fahren möchten und
wo sie sich subjektiv sicherer fühlen. Um Radfahrende zu ermuntern, auf der Fahrbahn zu
fahren, werden Fahrradpiktogramme in regelmäßigen Abständen auf die Fahrbahn
aufgebracht. Die
Markierungen auf der Fahrbahn sind nicht nur für Radfahrer zur Orientierung
hilfreich, sondern sie tragen deutlich zur Sicherheit bei, indem sie Autofahrer
daran erinnern, dass mit Radfahrverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen ist.
Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon
ab, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 22.03.2012, OM 1034