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Fahrradweg Kaiser-Sigmund-Straße ausweisen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 11.06.2012, ST 911 Betreff: Fahrradweg Kaiser-Sigmund-Straße ausweisen Die Kaiser-Sigmund-Straße befindet sich in einer Tempo-30-Zone und hat in beiden Richtungen nicht benutzungspflichtige Radwege, d. h. Radwege, die auf freiwilliger Basis von Radfahrenden benutzt werden dürfen. Eine Ausweisung der Radwege als benutzungspflichtige Radwege per Beschilderung wäre hier nicht zulässig, da der Gesetzgeber dies in Tempo-30-Zonen verbietet. Das Konflikt- und Gefahrenpotenzial der Führung der Radfahrer zwischen parkenden Autos und Fußgängern ist erfahrungsgemäß höher als beim Radfahren auf der Fahrbahn. Auf den Radwegstrecken gibt es insgesamt rund 30 Stellen, davon 24 Grundstücksüberfahrten und 7 Konfliktstellen bei einmündenden Straßen, an denen sich von der Kaiser-Sigmund-Straße kommende, nach rechts abbiegende Fahrzeuge und geradeaus fahrende Radfahrer kreuzen. Die vorhandene Situation bietet Radfahrerinnen und Radfahrern die Möglichkeit, selbst zu wählen, ob sie auf dem Radweg oder auf der Straße fahren möchten und wo sie sich subjektiv sicherer fühlen. Um Radfahrende zu ermuntern, auf der Fahrbahn zu fahren, werden Fahrradpiktogramme in regelmäßigen Abständen auf die Fahrbahn aufgebracht. Die Markierungen auf der Fahrbahn sind nicht nur für Radfahrer zur Orientierung hilfreich, sondern sie tragen deutlich zur Sicherheit bei, indem sie Autofahrer daran erinnern, dass mit Radfahrverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen ist. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat davon ab, der Anregung zu entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2012, OM 1034

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