Hochbeete neu bepflanzen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 90
Betreff: Hochbeete neu bepflanzen Der Magistrat schlägt folgende Vorgehensweise und Maßnahmen vor: die Feuerdornhecke im Hochbeet vor Haus Nr. 218 ist rechtzeitig vor Beginn der Brutzeit 2015 abzusetzen, um die Einsicht auf die Geschäfte zu verbessern. In den Hochbeeten vor Haus Nr. 220 und 224 werden die hohen Gehölze gerodet und mit den auf der Restfläche verbliebenen niedrigen Bodendeckern, wie Schneebeere und niedrigwüchsige Spindelsträucher, ergänzt. Das Hochbeet vor Haus Nr. 226 kann belassen werden, es hat keine negativen Auswirkungen auf die freie Sicht der Ladenzeile.