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Mögliches Bauprojekt auf dem Gelände der Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.: Der Betrieb der Tankstelle wurde bereits im Januar 2022 aufgegeben. Die Gründe für die Aufgabe der Tankstelle sind dem Magistrat nicht bekannt. Zu 2.: Bei den Bestandsgaragen handelt es sich nicht um Parkflächen, die als notwendige Stellplätze einer baulichen Anlage zugeordnet sind. Die Schaffung von Ersatzparkflächen ist daher nicht notwendig. Zu 3.: Dem Magistrat liegen keine Informationen hinsichtlich einer sanierungsbedürftigen Bodenverunreinigung auf der Liegenschaft der ehemaligen Tankstelle in Heddernheim vor. Zudem sind keine aktuellen Bodenuntersuchungen bekannt, aus denen eine Belastung durch Benzol oder andere Schadstoffe hervorgehen würde. Hinsichtlich der Untergrundverhältnisse ist aus historischen Stadtkarten zu entnehmen, dass das Grundstück im Bereich einer ehemaligen Grube liegt, was innerhalb der Fläche Geländeauffüllungen vermuten lässt. Nach der Schließung der Tankstelle werden die Tank- und Abwasseranlagen fachgerecht gesichert und stillgelegt, um negative Auswirkungen auf Boden und Grundwasser ausschließen zu können. Die Stilllegung wird durch eine sachverständige Stelle geprüft und gegenüber der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde bestätigt. Sollten Erkundungsmaßnahmen im Zuge einer Neubebauung einen hinreichenden Verdacht auf das Vorliegen einer schädlichen Bodenverunreinigung ergeben, werden weitergehende Maßnahmen ergriffen. Zu 4.: Die Liegenschaft In der Römerstadt 74 bis 76 ist laut Bebauungsplan NW 82c Nr. 3 - Römerstadt-Ost als Allgemeines Wohngebiet nach Baunutzungsverordnung 1968 mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,7 ausgewiesen. Laut Festsetzung des Bebauungsplanes ist eine Bebauung mit zwei Geschossen zulässig. Da der Bebauungsplan im direkt angrenzenden Wohngebiet drei Geschosse zulässt, wäre bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 31 des Baugesetzbuches für die Liegenschaft In der Römerstadt 74 bis 76 auch eine Befreiung von der Anzahl der Vollgeschosse vorstellbar. Zu 5.: Der Magistrat wird die Bauherrschaft bitten, eine Vorstellung im Ortsbeirat durchzuführen, sobald das Projekt einen entsprechenden Planungsstand erreicht hat.