Vorabinformationen über Baumfällungen im Ortsbezirk 9 beziehungsweise stadtweit durch das Grünflächenamt
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 909
Betreff: Vorabinformationen über Baumfällungen im Ortsbezirk 9 beziehungsweise stadtweit durch das Grünflächenamt Vorgang: V 1/15 OBR 9 Eine Vorabinformation über Baumfällgenehmigungen auf Grundstücken, die sich im städtischen oder mehrheitlich städtischen Eigentum befinden ist aus rechtlichen Gründen sowie aufgrund des damit verbundenen zusätzlichen Personalaufwands nicht möglich. Im städtischen (Teil-)Eigentum befinden sich Erbpachtgrundstücke und Grundstücke verschiedener Gesellschaften. Die Baumschutzsatzung stellt keine Notwendigkeit dar, die konkreten Rechtsverhältnisse der Grundstückssituation im jeweiligen Einzelfall darzulegen. Zudem müssten entsprechende Angaben überprüft werden, wenn die gewünschte Öffentlichkeitsinformation vollständig sein sollte. Unabhängig von datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die geprüft werden müssten, wären entsprechende Tätigkeiten mit dem zur Verfügung stehenden Personalbestand nicht möglich.