Vorabinformationen über Baumfällungen im Ortsbezirk 9 beziehungsweise stadtweit durch das Grünflächenamt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST
909
Betreff: Vorabinformationen
über Baumfällungen im Ortsbezirk 9 beziehungsweise stadtweit durch das
Grünflächenamt Vorgang:
V 1/15 OBR 9 Eine Vorabinformation über
Baumfällgenehmigungen auf Grundstücken, die sich im städtischen oder
mehrheitlich städtischen Eigentum befinden ist aus rechtlichen Gründen sowie
aufgrund des damit verbundenen zusätzlichen Personalaufwands nicht
möglich. Im städtischen (Teil-)Eigentum
befinden sich Erbpachtgrundstücke und Grundstücke verschiedener Gesellschaften.
Die Baumschutzsatzung stellt keine Notwendigkeit dar, die konkreten
Rechtsverhältnisse der Grundstückssituation im jeweiligen Einzelfall
darzulegen. Zudem müssten
entsprechende Angaben überprüft werden, wenn die gewünschte
Öffentlichkeitsinformation vollständig sein sollte. Unabhängig von
datenschutzrechtlichen Fragestellungen, die geprüft werden müssten, wären
entsprechende Tätigkeiten mit dem zur Verfügung stehenden Personalbestand nicht
möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 28.04.2016, V 1
Antrag vom
20.09.2017, OF
374/9
Auskunftsersuchen vom 09.11.2017, V 674