Aufstellen von Schildern gegen Hundekot auf der Wiese an der Gerauer Straße in Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die gültige Gefahrenabwehrordnung der Stadt Frankfurt regelt unter § 5 Absatz 4, dass Hundebesitzer:innen verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften der Tiere zu entfernen. In der Stadt befinden sich eine Vielzahl solcher Rasenflächen im Straßenbegleitgrün. Der Magistrat kann nicht an jeder Rasenfläche eine Beschilderung aufstellen. Auch durch eine Beschilderung kann der Magistrat nicht gewährleisten, dass das Straßenbegleitgrün im öffentlichen Raum von allen Nutzergruppen gewürdigt wird und mit dem nötigen Respekt behandelt wird.