Ausbildungsplätze im SchubLaden der FaPrik erhalten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST
905
Betreff: Ausbildungsplätze
im SchubLaden der FaPrik erhalten Das Land Hessen hat 2011 erstmals ein
Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudget aufgelegt. Es ist an eine Zielvereinbarung
mit dem Land geknüpft, in der Vorgaben über die zu berücksichtigenden
Zielgruppen gemacht wurden. Das Ausbildungsbudget umfasst das Jahr 2011 sowie
Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2012 bis 2015. Zu den zu fördernden
benachteiligten jungen Menschen zählen Alleinerziehende, Benachteiligte mit
Migrationshintergrund sowie schulmüde oder schulverweigernde junge Menschen.
Die bisherigen Landesprogramme "Ausbildung in der Migration", "Ausbildung statt
ALG II", "Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender", "Fit für Ausbildung und
Beruf" wurden in das Ausbildungsbudget überführt, allerdings in einem deutlich
reduzierten Budget. Dieses Budget in Höhe von 1.793.841,00 € für die Jahre
2011 bis 2015 wurde vom Land im April dieses Jahres überraschen d, d. h. ohne Vorankündigung, auf 1.036.578,00 €
gekürzt. Diese Kürzung wirkte sich in den Verpflichtungsermächtigungen extrem
aus, und zwar in den Jahren 2012 bis 2015 um ca. 50%.
2011
2012
2013 2014
2015 insgesamt ursprüngliches Budget
293.443 €
851.297 €
414.761 €
215.676 €
18.664 €
1.793.841 €
gekürztes Budget 283.377 € 415.152 €
208.277 €
118.958 €
10.814 €
1.036.578 €
Die Kürzung kann nicht durch den
städtischen Haushalt ausgeglichen werden. Sie bewirkt daher eine Verringerung
der aus dem Ausbildungsbudget förderbaren Ausbildungsprojekte. Dies vorausgeschickt antwortet der Magistrat wie
folgt: Zu 1. Die Stadt Frankfurt am Main trifft die Entscheidung
darüber, welches Ausbildungsprojekt aus den verbliebenen Mitteln des Landes
gefördert wird.
Zu 2. Das Land Hessen beendete ersatzlos die Förderung
"Ausbildung in der Migration", aus welcher der Ausbildungsbetrieb SchubLaden
der gemeinnützigen Ausbildungs- und Handels GmbH FAPRIK bisher mitfinanziert
wurde. Zusätzlich wurde wie o. g. das Ausbildungsbudget verringert.
Interventionen des Magistrats sowie betroffener Frankfurter Träger gegen diese
Kürzungen des Hessischen Sozialministeriums blieben erfolglos. Auch die
Übertragbarkeit der Mittel ist nicht gegeben, nach dem Landeshaushaltsrecht
dürfen die Mittel nur in der pro Jahr festgelegten Summe verwendet werden.
Zu 3. Der Magistrat hat unverzüglich nach Bekanntwerden
der Kürzung mit der FAPRIK Kontakt aufgenommen und den Träger dabei
unterstützt, den finanziellen Ausfall zu kompensieren, damit die Maßnahme und
damit der SchubLaden mit 20 Ausbildungsplätzen weitergeführt werden kann. Der
Träger ist selbst Ausbildungsbetrieb und finanziert neben den Kosten der
Ausbildung auch die Ausbildungsvergütung. Die für die FAPRIK im Haushalt bereitgestellte Summe
aus der Kofinanzierung des aufgelösten Landesprogrammes "Ausbildung in der
Migration" wird als kommunale Zuwendung weiterhin gewährt. Damit ist es dem
Träger möglich, fünf Ausbildungsplätze vorzuhalten. 12 der 20 Ausbildungsplätze
wurden bisher schon vollständig aus kommunalen Mitteln finanziert, dies ist
auch weiter beabsichtigt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 31.05.2011, OM 126