Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Ausbildungsplätze im SchubLaden der FaPrik erhalten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2011, ST 905 Betreff: Ausbildungsplätze im SchubLaden der FaPrik erhalten Das Land Hessen hat 2011 erstmals ein Ausbildungs- und Arbeitsmarktbudget aufgelegt. Es ist an eine Zielvereinbarung mit dem Land geknüpft, in der Vorgaben über die zu berücksichtigenden Zielgruppen gemacht wurden. Das Ausbildungsbudget umfasst das Jahr 2011 sowie Verpflichtungsermächtigungen für die Jahre 2012 bis 2015. Zu den zu fördernden benachteiligten jungen Menschen zählen Alleinerziehende, Benachteiligte mit Migrationshintergrund sowie schulmüde oder schulverweigernde junge Menschen. Die bisherigen Landesprogramme "Ausbildung in der Migration", "Ausbildung statt ALG II", "Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender", "Fit für Ausbildung und Beruf" wurden in das Ausbildungsbudget überführt, allerdings in einem deutlich reduzierten Budget. Dieses Budget in Höhe von 1.793.841,00 € für die Jahre 2011 bis 2015 wurde vom Land im April dieses Jahres überraschen d, d. h. ohne Vorankündigung, auf 1.036.578,00 € gekürzt. Diese Kürzung wirkte sich in den Verpflichtungsermächtigungen extrem aus, und zwar in den Jahren 2012 bis 2015 um ca. 50%. 2011 2012 2013 2014 2015 insgesamt ursprüngliches Budget 293.443 € 851.297 € 414.761 € 215.676 € 18.664 € 1.793.841 € gekürztes Budget 283.377 € 415.152 € 208.277 € 118.958 € 10.814 € 1.036.578 € Die Kürzung kann nicht durch den städtischen Haushalt ausgeglichen werden. Sie bewirkt daher eine Verringerung der aus dem Ausbildungsbudget förderbaren Ausbildungsprojekte. Dies vorausgeschickt antwortet der Magistrat wie folgt: Zu 1. Die Stadt Frankfurt am Main trifft die Entscheidung darüber, welches Ausbildungsprojekt aus den verbliebenen Mitteln des Landes gefördert wird. Zu 2. Das Land Hessen beendete ersatzlos die Förderung "Ausbildung in der Migration", aus welcher der Ausbildungsbetrieb SchubLaden der gemeinnützigen Ausbildungs- und Handels GmbH FAPRIK bisher mitfinanziert wurde. Zusätzlich wurde wie o. g. das Ausbildungsbudget verringert. Interventionen des Magistrats sowie betroffener Frankfurter Träger gegen diese Kürzungen des Hessischen Sozialministeriums blieben erfolglos. Auch die Übertragbarkeit der Mittel ist nicht gegeben, nach dem Landeshaushaltsrecht dürfen die Mittel nur in der pro Jahr festgelegten Summe verwendet werden. Zu 3. Der Magistrat hat unverzüglich nach Bekanntwerden der Kürzung mit der FAPRIK Kontakt aufgenommen und den Träger dabei unterstützt, den finanziellen Ausfall zu kompensieren, damit die Maßnahme und damit der SchubLaden mit 20 Ausbildungsplätzen weitergeführt werden kann. Der Träger ist selbst Ausbildungsbetrieb und finanziert neben den Kosten der Ausbildung auch die Ausbildungsvergütung. Die für die FAPRIK im Haushalt bereitgestellte Summe aus der Kofinanzierung des aufgelösten Landesprogrammes "Ausbildung in der Migration" wird als kommunale Zuwendung weiterhin gewährt. Damit ist es dem Träger möglich, fünf Ausbildungsplätze vorzuhalten. 12 der 20 Ausbildungsplätze wurden bisher schon vollständig aus kommunalen Mitteln finanziert, dies ist auch weiter beabsichtigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 31.05.2011, OM 126

Verknüpfte Vorlagen