Gehwege von parkenden Autos in der Flörsheimer Straße/Ecke Mainzer Landstraße frei halten
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat hat keinen Einfluss auf private Flächen. Dem Eigentümer kann nicht die Art und Weise der Markierung vorgeschrieben werden. Bei der Fläche in der Flörsheimer Straße entlang der Firma "Enterprise" handelt es sich nicht um öffentlichen Raum. Von einer Abgrenzung mit Pollern muss der Magistrat absehen. Dies würde den Gehweg weiter einschränken und zu Lasten des Fußverkehrs gehen. Eine Besichtigung vor Ort hat außerdem gezeigt, dass die Mitarbeitenden bemüht sind, die Fahrzeuge ausschließlich auf der eigenen Fläche zu parken. Die Städtische Verkehrspolizei kontrolliert die Mainzer Landstraße und die Flörsheimer Straße im Rahmen der Streife. Aufgrund vergangener Beschwerden gab es dieses Jahr bereits sechs zusätzliche Kontrollen im Bereich der Mainzer Landstraße 292. Die Kontrollen werden weiterhin fortgesetzt. Die Städtische Verkehrspolizei hat die dort ansässige Firma überdies schriftlich kontaktiert und auf die Verkehrsregeln hingewiesen.