Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST
904
Betreff: Verkehrsspiegel
gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die
Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Magistrat hat die
Sichtbedingung im Einmündungsbereich An der Walkmühle/Deuil-La-Barre-Straße
überprüft. Die Ortsbesichtigung hat ergeben, dass ein Herausfahren aus der
Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße unter Berücksichtigung der
geltenden Verkehrsregeln kein Sicherheitsrisiko darstellt und sich die
Sichtbedingungen nicht von anderen Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurt
unterscheiden. Der Magistrat weist darauf hin, dass ein
Verkehrsspiegel ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgelegt ist und für
Sicherheit im Straßenverkehr sorgen soll. Die Einsicht auf den öffentlichen
Gehwegbereich wird durch einen Verkehrsspiegel meist nur teilweise abgedeckt.
Vielmehr kann es durch einen Verkehrsspiegel zu Fehleinschätzungen kommen, da
Witterungseinflüsse das Spiegelbild beeinflussen und Zerrbilder entstehen
können. Verlassen sich Fahrzeugführer rein auf den Verkehrsspiegel, können
Fußgänger, Radfahrer und Kinder auf dem Geh- und Radweg schnell übersehen
werden. Denn die scheinbar freie Sicht im Verkehrsspiegel, verleitet meist zu
einem zügigen Verlassen der Ausfahrt. Mit der Aufstellung eines
Verkehrsspiegels würde so eher eine Unfallquelle geschaffen als beseitigt
werden. Aus diesem Grund kann der Magistrat
der Anregung nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2017, OM 1205