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Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 904 Betreff: Verkehrsspiegel gegenüber der Einmündung der Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße anbringen Der Magistrat hat die Sichtbedingung im Einmündungsbereich An der Walkmühle/Deuil-La-Barre-Straße überprüft. Die Ortsbesichtigung hat ergeben, dass ein Herausfahren aus der Straße An der Walkmühle in die Deuil-La-Barre-Straße unter Berücksichtigung der geltenden Verkehrsregeln kein Sicherheitsrisiko darstellt und sich die Sichtbedingungen nicht von anderen Ausfahrten im Stadtgebiet Frankfurt unterscheiden. Der Magistrat weist darauf hin, dass ein Verkehrsspiegel ausschließlich für Kraftfahrzeuge ausgelegt ist und für Sicherheit im Straßenverkehr sorgen soll. Die Einsicht auf den öffentlichen Gehwegbereich wird durch einen Verkehrsspiegel meist nur teilweise abgedeckt. Vielmehr kann es durch einen Verkehrsspiegel zu Fehleinschätzungen kommen, da Witterungseinflüsse das Spiegelbild beeinflussen und Zerrbilder entstehen können. Verlassen sich Fahrzeugführer rein auf den Verkehrsspiegel, können Fußgänger, Radfahrer und Kinder auf dem Geh- und Radweg schnell übersehen werden. Denn die scheinbar freie Sicht im Verkehrsspiegel, verleitet meist zu einem zügigen Verlassen der Ausfahrt. Mit der Aufstellung eines Verkehrsspiegels würde so eher eine Unfallquelle geschaffen als beseitigt werden. Aus diesem Grund kann der Magistrat der Anregung nicht entsprechen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1205

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