Neues Nutzerauswahlverfahren für den Paradieshof
Stellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Wie berichtet hat das Amt für Bau und Immobilien die BSMF aufgrund der bereits vorhandenen Vorkenntnisse und Untersuchungen zu der Liegenschaft mit der Konzeptvergabe des Paradieshofes beauftragt. Vorentwürfe für Auslobungsunterlagen, wie auch mögliche Konditionen für die Vergabe im Erbbaurecht, die Besetzung der Jury und mögliche Wertungs- und Entscheidungskriterien wurden bereits vorgeschlagen und erörtert. Im Zuge der vom Magistrat für erforderlich gehaltenen Wirtschaftlichkeits- und Realisierbarkeitsprüfung der beiden Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zeigte sich, dass beide Alternativen ein solch großes Investitionsvolumen voraussetzen, dass zur Refinanzierung Mieten von 30,- €/m2 und mehr anzusetzen wären. Da dies dem Interesse an der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum an dieser Stelle ebenso widerspricht wie der Ermöglichung einer in den Stadtteil positiv wirkenden kulturellen, sozialen oder gastronomischen Nutzung, die den Platz mit bespielt, prüft der Magistrat nun einen Baukostenzuschuss, der bereits bei Auslobung der Liegenschaft vorhanden sein muss. Die Haushaltsmittel sind hierfür noch nicht vorhanden. Ob und wie diese zur Verfügung gestellt werden können, wird zurzeit geprüft. Das Ergebnis wird in einer Beschlussvorlage zum Baukostenzuschuss wie auch zum Verfahren der Konzeptvergabe dem Magistrat zur Entscheidung vorgelegt. Da mit dem jetzt für notwendig erachteten Baukostenzuschuss geänderte Ausschreibungsvoraussetzungen gegeben sind als bei dem ursprünglich durchgeführten Nutzerauswahlverfahren, gebieten Bietergerechtigkeit und wettbewerbliche Regeln die Aufhebung des ursprünglichen Verfahrens. Diese wird unter Verweis auf die anstehende neue Auslobung der Konzeptvergabe zu geänderten Bedingungen auch an die ursprünglichen Bewerber kommuniziert.