Rotlichtüberwachungsanlage Hügelstraße/Ginnheimer Hohl
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 903 Betreff: Rotlichtüberwachungsanlage
Hügelstraße/Ginnheimer Hohl Die Entscheidung, welche Standorte
für stationäre Rotlicht- / Geschwindigkeitskontrollanlagen ausgewählt werden,
erfolgt in einer Arbeitsgruppe, in der neben der Verkehrsüberwachung auch die
Landespolizei und die Unfallkommission (UKO) vertreten sind. In erster Linie orientiert sich die
Arbeitsgruppe bei der Entscheidungsfindung an objektivierbaren Parametern, wie
sie die Unfallzahlen der Polizei darstellen. Örtlichkeiten, an denen sich in
kurzer Zeit wiederholt (schwere) Unfälle ereignen, die tatsächlich auf
Rotlicht- oder Geschwindigkeitsübertretungen zurückzuführen sind, müssen
priorisiert für diese Standorte ausgewählt werden. Vorrang hat die Beseitigung eines
Unfallschwerpunktes, also Stellen mit gehäuften Unfällen, wie wir es innerhalb
der Stadt Frankfurt am Main leider an einigen Stellen vorfinden. Die
Bevorzugung einzelner Standorte gegenüber anderen Örtlichkeiten ist
erforderlich, da weder die Installation von vielen Kontrollanlagen zeitgleich
zu realisieren ist, noch das zur Verfügung stehende Budget insgesamt die
Errichtung von Messanlagen an allen Standorten zulässt, an denen dies als
förderlich erachtet wird. An
der genannten Einmündung liegt kein rotlichtbedingter Unfallschwerpunkt
vor. Der Anregung kann daher nicht
entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2019, OM 4223