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Ampelschaltung Kreuzung Wittelsbacherallee/Habsburgerallee

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 903 Betreff: Ampelschaltung Kreuzung Wittelsbacherallee/Habsburgerallee Die Dauer der Grünphase an ampelgeregelten Kreuzungen wird häufig von zu Fuß Gehenden als zu kurz bemessen wahrgenommen. Dementsprechend sind die in ganz Deutschland einheitlich geltenden "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) erlassen worden. Demnach ist die Überquerungszeit unabhängig von den örtlichen Faktoren, die die Ausstattung und den Betrieb einer Lichtsignalanlage beeinflussen, grundsätzlich gleich zu regeln. Der Fußgängerverkehr wird an signalisierten Übergängen mit einer Signalbildregelung Rot-Grün geregelt. Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende werden dabei so bemessen, dass zu Fuß Gehende, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der Fahrbahnbreite überschreiten können. Die Dauer der Grünphase beträgt in Frankfurt am Main in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Die Fahrbahn darf während der Grünphase jederzeit betreten werden. Das Erleuchten des Grünsignals hat somit die Funktion eines Startsignals und zeigt demnach nicht an, in welchem Zeitraum die Fahrbahn überquert werden soll. Bevor die Fahrbahn für Kraftfahrzeugverkehr freigegeben wird, wird eine Fußgängerschutzzeit gestartet. Diese ermöglicht den zu Fuß Gehenden die Fahrbahn gefahrlos zu überqueren. Die Dauer der Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt. Kraftfahrzeugfahrende, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten in diesem Zeitraum keine Freigabe. Die Überquerung der Fahrbahn ist somit stets sicher gewährleistet. Im Bewusstsein, dass Qualität und Sicherheit des Zu-Fuß-Gehens ein hohes Gut darstellen, wird die Geschwindigkeit des Fußverkehrs in Frankfurt am Main (insbesondere mit Blick auf Kinder und ältere Menschen) stets mit 1,2 m/s, anstatt nach den RiLSA mit maximal zulässigen 1,5 m/s bemessen. Die Dauer der Grünphase an der vom Ortsbeirat erwähnten Lichtsignalanlage, ist entsprechend den vorgenannten Eckwerten angemessen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.02.2017, OM 1195

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