Ampelschaltung Kreuzung Wittelsbacherallee/Habsburgerallee
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST
903
Betreff: Ampelschaltung
Kreuzung Wittelsbacherallee/Habsburgerallee Die Dauer der Grünphase an
ampelgeregelten Kreuzungen wird häufig von zu Fuß Gehenden als zu kurz bemessen
wahrgenommen. Dementsprechend sind die in ganz Deutschland einheitlich
geltenden "Richtlinien für Lichtsignalanlagen" (RiLSA) erlassen
worden. Demnach ist die Überquerungszeit
unabhängig von den örtlichen Faktoren, die die Ausstattung und den Betrieb
einer Lichtsignalanlage beeinflussen, grundsätzlich gleich zu regeln. Der
Fußgängerverkehr wird an signalisierten Übergängen mit einer Signalbildregelung
Rot-Grün geregelt. Die Grünzeiten für zu Fuß Gehende werden dabei so
bemessen, dass zu Fuß Gehende, die bei Beginn der Freigabezeit die Fahrbahn
betreten, innerhalb dieser Freigabezeit mindestens die Hälfte der
Fahrbahnbreite überschreiten können. Die Dauer der Grünphase beträgt in
Frankfurt am Main in der Regel nie weniger als 8 Sekunden. Die Fahrbahn darf während der Grünphase jederzeit
betreten werden. Das Erleuchten des Grünsignals hat somit die Funktion eines
Startsignals und zeigt demnach nicht an, in welchem Zeitraum die Fahrbahn
überquert werden soll. Bevor die Fahrbahn für Kraftfahrzeugverkehr freigegeben
wird, wird eine Fußgängerschutzzeit gestartet. Diese ermöglicht den zu Fuß
Gehenden die Fahrbahn gefahrlos zu überqueren. Die Dauer der
Fußgängerschutzzeit wird durch die Länge der Fußgängerfurt bestimmt.
Kraftfahrzeugfahrende, die die Fußgängerfurt überfahren wollen, erhalten in
diesem Zeitraum keine Freigabe. Die Überquerung der Fahrbahn ist somit stets
sicher gewährleistet. Im Bewusstsein, dass Qualität und Sicherheit des
Zu-Fuß-Gehens ein hohes Gut darstellen, wird die Geschwindigkeit des
Fußverkehrs in Frankfurt am Main (insbesondere mit Blick auf Kinder und ältere
Menschen) stets mit 1,2 m/s, anstatt nach den RiLSA mit maximal zulässigen 1,5
m/s bemessen. Die Dauer der Grünphase an der vom
Ortsbeirat erwähnten Lichtsignalanlage, ist entsprechend den vorgenannten
Eckwerten angemessen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.02.2017, OM 1195