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Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler Hang

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 903 Betreff: Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler Hang Zu 1.: Durch die Aufnahme der Streuobstwiesen, Feldgehölze und landwirtschaftlichen Flächen nördlich der Rosa-Luxemburg-Straße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 803 A6 erfolgt keine Änderung in den Eigentumsverhältnissen. Sie befinden sich teilweise in privater und teilweise in öffentlicher Hand. Eine Bewirtschaftung und Pflege liegt weiterhin in der Verantwortung der Eigentümer. Zu 2.: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, vorhandene und auch neu anzulegende Streuobstwiesen, die auf städtischen Grundstücksflächen liegen, zu pachten. Ansprechpartner ist die Untere Naturschutzbehörde. Eine Pacht privater Flächen ist privatrechtlich mit dem jeweiligen Eigentümer zu klären. Zu 3.: Ausgleichsflächen für Eingriffe in Streuobstbestände durch die neu anzulegende Graf-von-Staufenberg-Allee liegen bereits teilweise südlich des Straßenverlaufs und nördlich der Rosa-Luxemburg-Straße. Die Anlage von Streuobstwiesen ist hier vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.03.2014, V 989

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