Zukunft der Streuobstwiesen am Niederurseler Hang
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST
903
Betreff: Zukunft der
Streuobstwiesen am Niederurseler Hang Zu 1.: Durch die Aufnahme der Streuobstwiesen, Feldgehölze
und landwirtschaftlichen Flächen nördlich der Rosa-Luxemburg-Straße in den
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 803 A6 erfolgt keine Änderung in den
Eigentumsverhältnissen. Sie befinden sich teilweise in privater und teilweise
in öffentlicher Hand. Eine Bewirtschaftung und Pflege liegt weiterhin in der
Verantwortung der Eigentümer. Zu 2.: Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, vorhandene
und auch neu anzulegende Streuobstwiesen, die auf städtischen
Grundstücksflächen liegen, zu pachten. Ansprechpartner ist die Untere
Naturschutzbehörde. Eine Pacht privater Flächen ist privatrechtlich mit dem
jeweiligen Eigentümer zu klären. Zu 3.: Ausgleichsflächen für Eingriffe in Streuobstbestände
durch die neu anzulegende Graf-von-Staufenberg-Allee liegen bereits teilweise
südlich des Straßenverlaufs und nördlich der Rosa-Luxemburg-Straße. Die Anlage
von Streuobstwiesen ist hier vorgesehen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.03.2014, V 989