Hängepartie am Paradieshof beenden
Stellungnahme des Magistrats
Wie berichtet hat das Amt für Bau und Immobilien die BSMF aufgrund der bereits vorhandenen Vorkenntnisse und Untersuchungen zu der Liegenschaft mit der Konzeptvergabe des Paradieshofes beauftragt. Vorentwürfe für Auslobungsunterlagen, wie auch mögliche Konditionen für die Vergabe im Erbbaurecht, die Besetzung der Jury und mögliche Wertungs- und Entscheidungskriterien wurden bereits vorgeschlagen und erörtert. Im Zuge der vom Magistrat für erforderlich gehaltenen Wirtschaftlichkeits- und Realisierbarkeitsprüfung der beiden Alternativen - Bestandsnutzung vs. Neubau - zeigte sich, dass beide Alternativen ein solch großes Investitionsvolumen voraussetzen, dass zur Refinanzierung Mieten von 30,- €/m2 und mehr anzusetzen wären. Da dies dem Interesse an der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum an dieser Stelle ebenso widerspricht wie der Ermöglichung einer in den Stadtteil positiv wirkenden kulturellen, sozialen oder gastronomischen Nutzung, die den Platz mit bespielt, prüft der Magistrat nun einen Baukostenzuschuss, der bereits bei Auslobung der Liegenschaft vorhanden sein muss. Die Haushaltsmittel sind hierfür noch nicht vorhanden. Ob und wie diese zur Verfügung gestellt werden können wird zurzeit geprüft. Das Ergebnis wird in einer Beschlussvorlage zum Baukostenzuschuss wie auch zum Verfahren der Konzeptvergabe dem Magistrat zur Entscheidung vorgelegt. Eine Einigung mit der European School of Design außerhalb des hiernach auszulobenden Konzeptverfahrens kommt nicht in Betracht, da der nunmehr für erforderlich gehaltene Baukostenzuschuss bei dem seinerzeitigen Konzeptverfahren, aus der die European School of Design siegreich hervorging, nicht ausgelobt wurde und somit Bietergerechtigkeit und wettbewerbsrechtliche Regeln eine Neuausschreibung zu den jetzt vorgesehenen Konditionen vorschreiben. Eine erneute Bewerbung der European School of Design ist jedoch möglich.