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Der zukünftige Europagarten ist kein Hundeklo!

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 902 Betreff: Der zukünftige Europagarten ist kein Hundeklo! Zu Nr.1 Alle öffentlichen Grünflächen unterliegen der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main vom 04.10.2010. In dieser Satzung steht im § 2 Abs. 2 Nr. 1 eindeutig, dass Grünanlagen weder zu beschädigen noch zu verunreinigen sind. Gemäß § 5 sind Verunreinigungen auf eigene Kosten zu beseitigen, gemäß § 6 sind Verunreinigungen Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße belegt werden können. Im Übrigen sind Hunde in Grünanlagen immer anzuleinen (§ 2 Abs. 2 Nr. 3), lediglich in ausgewiesenen Hundeauslaufflächen besteht kein Anleinzwang. Es dient zur Kenntnis, dass der Europagarten noch nicht an die Stadt Frankfurt übergeben wurde, sondern sich noch in Hand des Investors befindet. Damit gilt noch nicht die Grünanlagensatzung der Stadt. Zu Nr. 2: Die Aufstellung von Hundetütenspendern ist wegen der damit verbundenen notwendigen regelmäßigen Anschaffung von Hundetüten zu Lasten des knappen Unterhaltungsbudgets im Grünflächenamt zukünftig nicht mehr möglich. Besonders vor dem Hintergrund der knappen Mittel für Reparaturen im Spielplatzbereich, sieht der Magistrat die Verantwortung für die Beschaffung von Hundetüten beim jeweiligen Hundehalter. Die Tüten sind, wie Hundenahrung und andere Utensilien im Fachhandel zu beziehen. Zu Nr. 3: Im Europagarten sind bisher nur die nördliche und die südliche Promenade in einem 1. Bauabschnitt hergestellt. Der weitere und damit restliche Bauabschnitt in der Mitte kann erst nach dem Bau des Tunnels für die Stadtbahn und den Autoverkehr erfolgen. Der Europagarten wird wahrscheinlich erst 2016/17 fertiggestellt sein. Die entlang der niedrigen Promenadenmauern bereits jetzt vorhandenen Rasenstreifen eignen sich nicht als Hundeauslaufflächen, zumal diese Rasenstreifen teilweise beim anstehenden Bau des Tunnels in Anspruch genommen werden. Eine Hundeauslauffläche ist im Rebstockpark südlich des Rebstockweihers bzw. des Rebstockbads ausgewiesen und vom Europaviertel fußläufig gut zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2977

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