Einhausung der A 661 und Offenlegung der Planungsänderung zur Ostumgehung Frankfurt am Main
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat setzt mit Nachdruck den Auftrag der Stadtverordneten um, die Einhausung der A 661 weiter zu verfolgen. Gegenstand des maßgeblichen Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 3864 vom 04.04.2019 ist, die Realisierung der Einhausung in der Länge von rd. 1000 m (Variante L 2) planerisch vorzubereiten und eine verlässliche Schätzung der Baukosten vorzunehmen. Hierfür hat der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 5011 vom 12.12.2019 die DEGES beauftragt, mit Arbeitsergebnissen ist für das erste Quartal 2024 zu rechnen. Zu den Ergebnissen der DEGES wird der Magistrat den Stadtverordneten berichten, um die letztgültige Entscheidung zum Bau der Einhausung herbeizuführen.