Verkehrsspiegel für die Kreuzung Ginnheimer Hohl/Woogstraße/Alt-Ginnheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST
901 Betreff: Verkehrsspiegel für die Kreuzung
Ginnheimer Hohl/Woogstraße/Alt-Ginnheim Der Magistrat hat
sich vor Ort ein Bild von der Lage verschafft. Dabei hat der Magistrat festgestellt, dass sich die
Sichtbedingungen nicht von einer Vielzahl anderer Kreuzungsbereiche im
Stadtgebiet unterscheiden. Dieser Straßenverlauf ist eine Tempo-30 Zone, in dem
die Regelung rechts vor links gilt. Es ist den Verkehrsteilnehmenden hier durchaus
zumutbar, sich unter vorsichtigem Annähern und Berücksichtigung der allgemeinen
Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO),
in den Querverkehr einzureihen. Ist eine unübersichtliche Verkehrssituation gegeben,
so darf sich der Verkehrsteilnehmende vorsichtig in den öffentlichen
Straßenverkehr hineintasten, bis er die Übersicht hat. Hierbei gilt der
Grundsatz (§ 1 StVO), dass alle Verkehrsteilnehmenden sich so zu verhalten
haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den
Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. Der Magistrat kann der Anregung daher leider nicht
entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2019, OM 4224