Nahmobilität in Alt-Bornheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 901
Betreff: Nahmobilität in Alt-Bornheim Eine Überprüfung der Einzugsradien an den Haltestellen hat ergeben, dass es keine Erschließungslücken in Bornheim gibt. Über diese Feststellung hinaus hat der Magistrat zusätzlich die tatsächlichen Fußweg-entfernungen von den Altenwohnanlagen zur jeweils nächstgelegenen Haltestelle überprüft: Keine der Einrichtungen ist mehr als 400 m von der nächstgelegenen Haltestelle entfernt. Da keine Erschließungsmängel vorliegen, wird derzeit keine Notwendigkeit zum Einsatz eines zusätzlichen Kleinbusses gesehen. Gegebenenfalls kann seitens der Altenwohnanlagen geprüft werden, ob sie selbst sogenannte Gelegenheitsverkehre mit Kleinbussen anbieten oder bei privaten Busanbietern bestellen wollen.