Aufstellung von Hundekotttütenspendern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST
901
Betreff: Aufstellung von
Hundekotttütenspendern Verwiesen wird auf die ausführliche Stellungnahme
des Magistrats vom 12.01.2015, ST 37, die zu dieser Thematik abgegeben wurde
und die Position des Magistrats erläutert. Die Position hat sich
zwischenzeitlich dahingehend geändert, dass der Magistrat bereit ist,
zusätzliche Tütenspender nur aufzustellen, wenn: - Der Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht abzuleiten
ist - Die tatsächliche
Vertretbarkeit besteht - Ein
Pate zur Befüllung der Spender zur Verfügung steht Die Tüten zur Befüllung der vom Magistrat
installierten Spender werden städ tischerseits kostenlos
zur Verfügung gestellt. Sie sind vom jeweiligen Paten beim nächstgelegenen
Betriebshof des Grünflächenamtes abzuholen. Für die vom Ortsbeirat 8 genannten drei
Aufstellungsorte wird seitens des Magistrats eine Notwendigkeit erkannt, die
ohnehin bestehende Beseitigungspflicht zur Entsorgung der Hinterlassenschaften
der Hunde durch die Halter und/oder Begleitpersonen, mit der Aufstellung von
Spendern zu unterstützen. Der Ortsbeirat 8 wird deshalb gebeten, dem Magistrat
Paten für die drei Hundekottütenspender zu benennen, damit das Weitere
veranlasst werden kann. Sollte sich kein Pate finden, wird von der
Aufstellung der Spender abgesehen. Sollten für Tütenspender zukünftig keine
Paten mehr vorhanden sein, werden diese im Benehmen mit dem jeweiligen
Ortsbeirat abgebaut. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.04.2016, OM 8