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Aufstellung von Hundekotttütenspendern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 901 Betreff: Aufstellung von Hundekotttütenspendern Verwiesen wird auf die ausführliche Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 37, die zu dieser Thematik abgegeben wurde und die Position des Magistrats erläutert. Die Position hat sich zwischenzeitlich dahingehend geändert, dass der Magistrat bereit ist, zusätzliche Tütenspender nur aufzustellen, wenn: - Der Bedarf aus gesamtstädtischer Sicht abzuleiten ist - Die tatsächliche Vertretbarkeit besteht - Ein Pate zur Befüllung der Spender zur Verfügung steht Die Tüten zur Befüllung der vom Magistrat installierten Spender werden städ tischerseits kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie sind vom jeweiligen Paten beim nächstgelegenen Betriebshof des Grünflächenamtes abzuholen. Für die vom Ortsbeirat 8 genannten drei Aufstellungsorte wird seitens des Magistrats eine Notwendigkeit erkannt, die ohnehin bestehende Beseitigungspflicht zur Entsorgung der Hinterlassenschaften der Hunde durch die Halter und/oder Begleitpersonen, mit der Aufstellung von Spendern zu unterstützen. Der Ortsbeirat 8 wird deshalb gebeten, dem Magistrat Paten für die drei Hundekottütenspender zu benennen, damit das Weitere veranlasst werden kann. Sollte sich kein Pate finden, wird von der Aufstellung der Spender abgesehen. Sollten für Tütenspender zukünftig keine Paten mehr vorhanden sein, werden diese im Benehmen mit dem jeweiligen Ortsbeirat abgebaut. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.04.2016, OM 8

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