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Hortplätze auf dem Gelände von Eintracht Frankfurt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat wird Kontakt mit dem Verein aufnehmen und die Liegenschaft auf die Nutzbarkeit zum Zwecke einer betriebserlaubnispflichtigen Betreuungseinrichtung prüfen. Der Ausbau von Kindertageseinrichtungen wird nicht allein im Stadtschulamt gestaltet. Es bedarf eines Zusammenwirkens der Bauaufsicht, der Stadtplanung, des Amts für Bau und Immobilien, der Unteren Naturschutzbehörde, des Grünflächenamts, des Gesundheitsamts, des Brandschutzes, der Unfallkasse Hessen, etc. Bei positiver Eignungsprüfung einer Liegenschaft stellt das Stadtschulamt den Kontakt zu einem Jugendhilfeträger her und begleitet die Schritte zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Falls dem Ortsbeirat weitere leerstehende Liegenschaften mit entsprechendem Außengelände im Riederwald bekannt sind, können diese unter Angabe der konkreten Adresse sowie Kontaktdaten einer Ansprechperson an folgende Emailadresse gemeldet werden: Kita-sofortprogramm.amt40@stadt-frankfurt.de. Das Stadtschulamt nimmt dann umgehend eine Eignungsprüfung vor.

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