Fußgängergerechte Bodenbeläge
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST
899
Betreff: Fußgängergerechte
Bodenbeläge Der Anregung des Ortsbeirats, bei
der Neugestaltung und Sanierung von Fußgängerflächen auf einen
fußgängerfreundlichen Belag zu achten, wird bei aktuellen Planungen bereits
regelmäßig Rechnung getragen. Die Vorplanung für den Platz an der Dreikönigskirche
sieht - wie für den vom Ortsbeirat als beispielhaft aufgeführten Platz zwischen
Kuhhirtenturm und Bürgeramt Sachsenhausen - einen Belag aus Basalt-Großpflaster
mit gesägter Oberfläche vor. Bei der Umgestaltung der Platzfläche auf der
Nordseite des Bahnhofs Höchst wurde aktuell der gleiche Belag verwendet. Für
den Platz an der Friedberger Warte wird dies für das unmittelbare Umfeld der
denkmalgeschützten Warte ebenfalls vorgeschlagen. Die Verwendung von Natursteinpflaster mit gesägter
Oberfläche wird allgemein als guter Kompromiss zwischen den
stadtgestalterischen und denkmalpflegerischen Anforderungen in historischen
Bereichen einerseits und den funktionalen Ansprüchen an den Geh- und
Rollkomfort andererseits angesehen. Eine sorgfältige Verlegung vorausgesetzt,
erfüllen Oberflächen aus gesägtem Natursteinpflaster auch die erhöhten
Anforderungen im Hinblick auf die Nutzung durch mobilitätseingeschränkte
Personen. Daneben können auch
Oberflächengestaltungen, welche ebene Teilflächen innerhalb unebener
Natursteinpflasterflächen vorsehen, eine geeignete Lösung für Bereiche
darstellen, in denen aus gestalterischen oder denkmalpflegerischen
Gesichtspunkten die Verwendung von Natursteinpflaster geboten ist. Dabei kann
abhängig von der jeweiligen Situation für die ebenen Teilflächen auch
Betonstein verwendet werden, wie etwa bei den als Beispiel angeführten Rampen
zum Sachenhäuser Tiefufer. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.11.2014, OM 3667