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Fußgängergerechte Bodenbeläge

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 899 Betreff: Fußgängergerechte Bodenbeläge Der Anregung des Ortsbeirats, bei der Neugestaltung und Sanierung von Fußgängerflächen auf einen fußgängerfreundlichen Belag zu achten, wird bei aktuellen Planungen bereits regelmäßig Rechnung getragen. Die Vorplanung für den Platz an der Dreikönigskirche sieht - wie für den vom Ortsbeirat als beispielhaft aufgeführten Platz zwischen Kuhhirtenturm und Bürgeramt Sachsenhausen - einen Belag aus Basalt-Großpflaster mit gesägter Oberfläche vor. Bei der Umgestaltung der Platzfläche auf der Nordseite des Bahnhofs Höchst wurde aktuell der gleiche Belag verwendet. Für den Platz an der Friedberger Warte wird dies für das unmittelbare Umfeld der denkmalgeschützten Warte ebenfalls vorgeschlagen. Die Verwendung von Natursteinpflaster mit gesägter Oberfläche wird allgemein als guter Kompromiss zwischen den stadtgestalterischen und denkmalpflegerischen Anforderungen in historischen Bereichen einerseits und den funktionalen Ansprüchen an den Geh- und Rollkomfort andererseits angesehen. Eine sorgfältige Verlegung vorausgesetzt, erfüllen Oberflächen aus gesägtem Natursteinpflaster auch die erhöhten Anforderungen im Hinblick auf die Nutzung durch mobilitätseingeschränkte Personen. Daneben können auch Oberflächengestaltungen, welche ebene Teilflächen innerhalb unebener Natursteinpflasterflächen vorsehen, eine geeignete Lösung für Bereiche darstellen, in denen aus gestalterischen oder denkmalpflegerischen Gesichtspunkten die Verwendung von Natursteinpflaster geboten ist. Dabei kann abhängig von der jeweiligen Situation für die ebenen Teilflächen auch Betonstein verwendet werden, wie etwa bei den als Beispiel angeführten Rampen zum Sachenhäuser Tiefufer. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3667

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