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Sondernutzungen für die Geschäfte auf der Offenbacher Landstraße 348 bis 352 genehmigen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass die Fläche für die Außengastronomie des Eiscafés Dolce Vita bereits im Rahmen eines Ortstermins im Juli 2023 vergrößert und genehmigt wurde. Der Gemüsehandel verfügt für seine Warenauslage bis August 2024 über eine Erlaubnis, die auch weiterhin genehmigt werden kann. Die Tiefe der Warenauslage darf maximal 80 Zentimeter betragen und kann aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes nicht vergrößert werden. Vor der Bäckerei kann keine Außengastronomiefläche vergeben werden, da aufgrund des Blindenleitsystems 1,50 Meter zu jeder Seite hin freigehalten werden muss. Gemäß § 16 (1) des Hessischen Straßengesetzes können Sondernutzungen nur genehmigt werden, wenn die Nutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) der Erlaubnis der Straßenbaubehörde bedarf. Diese Erlaubnis soll nicht erteilt werden, wenn behinderte Menschen durch die Sondernutzung in der Ausübung des Gemeingebrauchs erheblich beeinträchtigt würden. Eine Genehmigung für eine Außengastronomie für die Bäckerei würde dazu führen, dass mobilitätseingeschränkte Menschen benachteiligt werden, was nicht im Sinne des Gesetzgebers und der Stadt Frankfurt am Main ist. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass auf dem Buchrainplatz gegenüber der Bäckerei ausreichend Sitzgelegenheiten zur Verfügung stehen. Der Magistrat prüft, ob die Radbügel wie angeregt versetzt werden können.

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