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Neue Werbeflächen der Firma STRÖER, hier: Ecke Thudichumstraße/Alt-Rödelheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, dass der Ortsbeirat mit der Platzierung nicht einverstanden ist. Die Standortauswahl erfolgt jedoch eigenständig durch den Konzessionsnehmer der Werberechte der Stadt Frankfurt am Main, die Firma Deutsche Städte Medien GmbH. Diese Standorte werden durch den Konzessionsnehmer der Stadt Frankfurt am Main vorgelegt und im Rahmen des erforderlichen Baugenehmigungsverfahrens auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft. Diese Prüfung umfasst immer die planungsrechtliche Zulässigkeit (Bauaufsicht), die Zulässigkeit nach Hessischem Straßenrecht (Amt für Straßenbau und Erschließung) sowie die Prüfung hinsichtlich der Verkehrssicherheit (Straßenverkehrsamt/Unfallkommission). Sofern keine rechtlichen Hinderungsgründe festgestellt werden können, besteht seitens des Antragstellers ein rechtlicher Anspruch auf die Erteilung der Baugenehmigung. Dieses Verfahren wurde selbstverständlich auch bei der vorliegenden Werbeanlage "City-Light-Poster" an der Ecke Thudichumstraße / Reichsburgstraße durchgeführt. Der Magistrat hat die Anregung des Ortsbeirates jedoch zum Anlass genommen und den Vorgang erneut geprüft, auch ein Ortstermin mit dem Leiter der Unfallkommission wurde umgehend durchgeführt. Dabei konnten weder Abweichungen in der Ausführung der Baugenehmigung festgestellt werden, noch eine Sichtbehinderung und dadurch verursachte Verkehrsgefährdung. Die Werbeanlage schließt bündig mit der dort vorhandenen Telefon-Stele, so dass für eventuell aus der Seitenstraße Alt-Rödlheim kommende Autofahrer die bisherige Sicht auf den von links kommenden Verkehr unverändert bleibt. Hinsichtlich dem angefragten Zustimmungserfordernis durch die Ortsbeiräte muss der Magistrat leider mitteilen, dass dies nach ausführlicher Prüfung rechtlich nicht zulässig ist. Die Ortsbeiräte können sich bei Bedenken hinsichtlich der Verkehrssicherheit jedoch jederzeit an die Stabsstelle Werberechte wenden; diese wird die jeweiligen Werbeanlagen dann in Zusammenarbeit mit der Unfallkommission überprüfen.

Verknüpfte Vorlagen