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Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 895 Betreff: Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße Bei einer Ortsbesichtigung hat der Magistrat festgestellt, dass die Sichtverhältnisse vielen Ausfahrten im Stadtgebiet entsprechen. Im Straßenverlauf herrscht neben einer Tempo-30-Zone auch die Regelung Rechts vor Links. Der Verkehrsteilnehmer kann sich unter vorsichtigem Annähern und berücksichtigen der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1 und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Querverkehr einreihen. Hierbei gilt der Grundsatz, dass alle Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten haben, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder vermeidbar behindert wird (vgl. § 1 StVO). Verkehrsspiegel sind für das Erkennen von Kraftfahrzeugen ausgelegt. Witterungsverhältnisse und Zerrbilder beeinträchtigen die Sichtweise und können zu Fehleinschätzungen führen, die Radfahrende und zu Fuß Gehende gefährden. Besonders Kinder können aufgrund ihrer Körpergröße übersehen werden. Verkehrsspiegel verleiten durch scheinbar freie Sicht zu einem zügigen Verlassen der Ausfahrt. Der Magistrat sieht hier eine mögliche Unfallquelle. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4187

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