Verkehrsspiegel Ecke Kastellstraße/Habelstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 895 Betreff: Verkehrsspiegel Ecke
Kastellstraße/Habelstraße Bei einer Ortsbesichtigung hat der
Magistrat festgestellt, dass die Sichtverhältnisse vielen Ausfahrten im
Stadtgebiet entsprechen. Im Straßenverlauf herrscht neben einer Tempo-30-Zone
auch die Regelung Rechts vor Links. Der Verkehrsteilnehmer kann sich unter vorsichtigem
Annähern und berücksichtigen der allgemeinen Sorgfaltspflicht gemäß der §§ 1
und 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Querverkehr einreihen. Hierbei
gilt der Grundsatz, dass alle Verkehrsteilnehmer sich so zu verhalten haben,
dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder vermeidbar behindert wird (vgl. §
1 StVO). Verkehrsspiegel sind für das Erkennen
von Kraftfahrzeugen ausgelegt. Witterungsverhältnisse und Zerrbilder
beeinträchtigen die Sichtweise und können zu Fehleinschätzungen führen, die
Radfahrende und zu Fuß Gehende gefährden. Besonders Kinder können aufgrund
ihrer Körpergröße übersehen werden. Verkehrsspiegel verleiten durch scheinbar
freie Sicht zu einem zügigen Verlassen der Ausfahrt. Der Magistrat sieht hier
eine mögliche Unfallquelle. Der Anregung kann daher leider nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 24.01.2019, OM 4187