Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 893 Betreff: Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der
Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden Die Einfahrt von
der Straße Alt-Schwanheim in die westliche Schwarzbachstraße zu unterbinden,
wäre durch die Drehung der Einbahnstraße bis zur Vierhäusergasse möglich.
Dies hätte jedoch zur Folge, dass der
Fahrverkehr auf den Am Abtshof (Verkehrsberuhigter Bereich) und in die noch
engere Vierhäusergasse ausweichen müsste. Auch hier gibt es bereits Probleme
mit Falschparkern und es würden sich viele Fahrzeuge festfahren. Ebenfalls
würde sich der Fahrverkehr vermutlich auf die Straße Am Kirchholz verlagern, wo
bereits die Belastung ähnlich hoch ist. Falschparken durch Zufahrtsverbote (welcher Art auch
immer) zu unterbinden, erzielt nicht den gewünschten Erfolg und verlagert die
Probleme in anliegende Bereiche. Von einer Änderung der Verkehrsführung wird daher
abgeraten. Das ordnungswidrige Parken in der
Schwarzbachstraße war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Thema von
Beschwerden. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht die Schwarzbachstraße
bereits sporadisch. Zur Verdeutlichung des Haltverbotes wird auf
nördlicher Fahrbahnseite zwischen den Straßen Alt-Schwanheim und der
Vierhäusergasse ein Straßenschild "Haltverbot-Mitte" angeordnet. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 22.01.2019, V
1126