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Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 893 Betreff: Einfahrt in die Schwarzbachstraße von der Straße Alt-Schwanheim kommend unterbinden Die Einfahrt von der Straße Alt-Schwanheim in die westliche Schwarzbachstraße zu unterbinden, wäre durch die Drehung der Einbahnstraße bis zur Vierhäusergasse möglich. Dies hätte jedoch zur Folge, dass der Fahrverkehr auf den Am Abtshof (Verkehrsberuhigter Bereich) und in die noch engere Vierhäusergasse ausweichen müsste. Auch hier gibt es bereits Probleme mit Falschparkern und es würden sich viele Fahrzeuge festfahren. Ebenfalls würde sich der Fahrverkehr vermutlich auf die Straße Am Kirchholz verlagern, wo bereits die Belastung ähnlich hoch ist. Falschparken durch Zufahrtsverbote (welcher Art auch immer) zu unterbinden, erzielt nicht den gewünschten Erfolg und verlagert die Probleme in anliegende Bereiche. Von einer Änderung der Verkehrsführung wird daher abgeraten. Das ordnungswidrige Parken in der Schwarzbachstraße war in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Thema von Beschwerden. Die Städtische Verkehrspolizei überwacht die Schwarzbachstraße bereits sporadisch. Zur Verdeutlichung des Haltverbotes wird auf nördlicher Fahrbahnseite zwischen den Straßen Alt-Schwanheim und der Vierhäusergasse ein Straßenschild "Haltverbot-Mitte" angeordnet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 22.01.2019, V 1126

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