Portal am Lärmschutzwall konsequenter begrünen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Der Magistrat kann der Anregung nicht entsprechen. Aufgrund der notwendigen Bauwerksprüfungen ist eine Begrünung an der Betonlärmschutzwand nicht möglich. Da dies bereits bei der Herstellung der Lärmschutzwand klar war, wurde damals der Wallkopf mit Sitzstufen und einer flachen Begrünung versehen.