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Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.05.2019, ST 891 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße Zu 1.: Eine Verlängerung des Radfahrstreifens bis zur Oppenheimer Straße ist prinzipiell unter Wegfall eines Fahrstreifens möglich. Im weiteren Verlauf bis zur Schweizer Straße ist dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer zu beurteilen, da die Auswirkungen der Sperrung des nördlichen Mainufers auf die Kreuzung Schweizer Straße / Gartenstraße derzeit nicht verlässlich vorherzusagen sind. Hier kann es notwendig werden, die rechte Spur zu einer reinen Rechtsabbiegespur umzufunktionieren. Somit kann momentan auch keine Aussage zur Realisierbarkeit der indirekten Linksabbiegemöglichkeit getroffen werden. Zu 2.: In Richtung Alte Brücke besteht zwischen Oppenheimer Landstraße und Schulstraße die Möglichkeit, einen Schutzstreifen neben einer mindestens 5,00 Meter überbreiten Fahrspur einzurichten. Diese Lösung ist zum einen ebenfalls abhängig von den Verkehrsverlagerungen durch die Sperrung des nördlichen Mainufers und hat andererseits an vergleichbaren Stellen im Stadtgebiet nicht den gewünschten Effekt erzielt, da der Schutzstreifen regelmäßig von nebeneinander fahrenden Kraftfahrzeugen überfahren wird, was häufig zu Irritationen führt und das subjektive Sicherheitsempfinden der Radfahrenden negativ beeinflusst. Diese Führungen werden daher derzeit sehr kritisch betrachtet und stehen auf dem Prüfstand. Die möglichen Führungsformen des Radverkehrs in der Walter-Kolb-Straße sowie Gartenstraße wird der Magistrat in jedem Fall in die Abwägungen hinsichtlich der Mainufersperrung einbeziehen - sowohl auf der Strecke als auch an den Knotenpunkten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 18.01.2019, V 1121 Antrag vom 14.10.2020, OF 1816/5 Anregung an den Magistrat vom 30.10.2020, OM 6855