Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und Gartenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 13.05.2019, ST 891 Betreff: Radfahrstreifen Walter-Kolb-Straße und
Gartenstraße Zu 1.: Eine Verlängerung des Radfahrstreifens bis zur
Oppenheimer Straße ist prinzipiell unter Wegfall eines Fahrstreifens möglich.
Im weiteren Verlauf bis zur Schweizer Straße ist dies zum gegenwärtigen
Zeitpunkt schwer zu beurteilen, da die Auswirkungen der Sperrung des nördlichen
Mainufers auf die Kreuzung Schweizer Straße / Gartenstraße derzeit nicht
verlässlich vorherzusagen sind. Hier kann es notwendig werden, die rechte Spur
zu einer reinen Rechtsabbiegespur umzufunktionieren. Somit kann momentan auch
keine Aussage zur Realisierbarkeit der indirekten Linksabbiegemöglichkeit
getroffen werden.
Zu 2.: In Richtung Alte Brücke besteht zwischen Oppenheimer
Landstraße und Schulstraße die Möglichkeit, einen Schutzstreifen neben einer
mindestens 5,00 Meter überbreiten Fahrspur einzurichten. Diese Lösung ist zum
einen ebenfalls abhängig von den Verkehrsverlagerungen durch die Sperrung des
nördlichen Mainufers und hat andererseits an vergleichbaren Stellen im
Stadtgebiet nicht den gewünschten Effekt erzielt, da der Schutzstreifen
regelmäßig von nebeneinander fahrenden Kraftfahrzeugen überfahren wird, was
häufig zu Irritationen führt und das subjektive Sicherheitsempfinden der
Radfahrenden negativ beeinflusst. Diese Führungen werden daher derzeit sehr
kritisch betrachtet und stehen auf dem Prüfstand. Die möglichen Führungsformen des Radverkehrs in der
Walter-Kolb-Straße sowie Gartenstraße wird der Magistrat in jedem Fall in die
Abwägungen hinsichtlich der Mainufersperrung einbeziehen - sowohl auf der
Strecke als auch an den Knotenpunkten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 18.01.2019, V
1121
Antrag vom 14.10.2020, OF 1816/5
Anregung an den
Magistrat vom 30.10.2020, OM 6855