Leerstandsmeldungen
Stellungnahme des Magistrats
Eine Intervention des Magistrats entsprechend dem ehemals geltenden Zweckentfremdungsverbot durch das Wohnungsamt mit zielgenauem Eingreifen im Einzelfall ist derzeit mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich. Das Wohnraumzweckentfremdungsverbot wieder einzuführen obliegt dem Landesgesetzgeber. Nach der Datenschutz-Grundverordnung EU darf der Magistrat die dafür benötigten personenbezogenen Daten nur dann erheben, wenn dies für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die ihm übertragen wurde. Möglich auf dieser Basis wären Untersuchungen z.B. auf der Grundlage augenscheinliche Erhebungen, Überprüfungen von Versorgerdaten (Energie, Wasser), Eigentümergespräche, Gespräche mit Schlüsselpersonen und statistische Auswertungen des Einwohnermelderegisters.