Geschwindigkeitsreduzierung in der Konrad-Zuse-Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST
886
Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der
Konrad-Zuse-Straße Die Konrad-Zuse-Straße befindet sich
derzeit noch im Besitz der Hessen-Agentur. Im Hinblick auf die vorgesehene
Bebauung der südöstlich an der Konrad-Zuse-Straße gelegenen Flächen und den
dadurch bedingten Baustellenverkehr sind die gewünschten baulichen
Veränderungen leider nicht möglich. Ergänzend weist der Magistrat daraufhin, dass bei
der letzten Geschwindigkeitsmessung vom 08.12.-15.12.2011 ohne Störeinflüsse
beide Fahrtrichtungen erfasst wurden. In Richtung Zur Kalbacher Höhe wurden
5210 Fahrzeuge, in Fahrtrichtung Altenhöferallee 4369 Fahrzeuge gezählt.
Im Ergebnis stellte sich heraus,
dass in Fahrtrichtung Altenhöferallee 92,4 %, in Richtung Zur Kalbacher Höhe
89,41 % der Verkehrsteilnehmer keine Verwarnung bzw. keinen Bußgeldbescheid
erhalten hätten. Die ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitungen weisen keine
überdurchschnittlichen Abweichungen von den im übrigen Stadtgebiet ermittelten
Werten auf. Die Konrad-Zuse-Straße bleibt allerdings weiterhin im Messprogramm
der Stadt. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.08.2011, OM 307