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Geschwindigkeitsreduzierung in der Konrad-Zuse-Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 886 Betreff: Geschwindigkeitsreduzierung in der Konrad-Zuse-Straße Die Konrad-Zuse-Straße befindet sich derzeit noch im Besitz der Hessen-Agentur. Im Hinblick auf die vorgesehene Bebauung der südöstlich an der Konrad-Zuse-Straße gelegenen Flächen und den dadurch bedingten Baustellenverkehr sind die gewünschten baulichen Veränderungen leider nicht möglich. Ergänzend weist der Magistrat daraufhin, dass bei der letzten Geschwindigkeitsmessung vom 08.12.-15.12.2011 ohne Störeinflüsse beide Fahrtrichtungen erfasst wurden. In Richtung Zur Kalbacher Höhe wurden 5210 Fahrzeuge, in Fahrtrichtung Altenhöferallee 4369 Fahrzeuge gezählt. Im Ergebnis stellte sich heraus, dass in Fahrtrichtung Altenhöferallee 92,4 %, in Richtung Zur Kalbacher Höhe 89,41 % der Verkehrsteilnehmer keine Verwarnung bzw. keinen Bußgeldbescheid erhalten hätten. Die ermittelten Geschwindigkeitsüberschreitungen weisen keine überdurchschnittlichen Abweichungen von den im übrigen Stadtgebiet ermittelten Werten auf. Die Konrad-Zuse-Straße bleibt allerdings weiterhin im Messprogramm der Stadt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.08.2011, OM 307

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