Kurzstreckentarif zwischen Gallus und Gutleut
Stellungnahme des Magistrats
Der Vorschlag widerspricht den genehmigten Tarifbestimmungen und kann deshalb nicht umgesetzt werden. Vom Regierungspräsidium genehmigt ist der Kurzstreckentarif in Frankfurt am Main für Fahrten mit einer Linienwegsentfernung bis max. 2.000 Meter inklusive Umsteigen. Die Relation Galluswarte - Briefzentrum über Hauptbahnhof ist deutlich länger als 2.000 Meter. Bei temporären Umleitungen bis zu maximal drei Monaten gelten die Kurzstreckenziele unverändert auch auf der Umleitungsstrecke. Der Aufwand einer Umstellung der Verkaufs- und Auskunftssysteme sowie der Austausch der Fahrplanaushänge wäre sehr aufwändig. Im vorliegenden Fall dauert die Umleitung jedoch deutlich länger als drei Monaten. Ein manueller Eingriff in die Kurzstrecken-Berechnungslogik ist technisch schwierig. Zudem wäre er sehr kosten- und zeitintensiv und wird vom RMV daher generell abgelehnt. Außerdem würde ein solcher Eingriff auch einen Präzedenzfall schaffen und wäre rechtlich angreifbar. Ungeachtet der Vorgaben des Tarifrechtes rechtfertigen die der Stadt Frankfurt am Main und dem RMV entstehenden Anpassungskosten für einen solchen manuellen Eingriff die preisliche Ersparnis bei den Nutzern nicht. Nach der Vollsperrung der Camberger Straße wurde deshalb im Februar die Buslinie 87 zwischen Gallus und Gutleut als kostenloses Busshuttle reaktiviert. Die Linie fährt zwischen Gutleutviertel Briefzentrum und Galluswarte alle Haltestellen wie vor der vorübergehenden Einstellung an, muss aber natürlich den mehrere Minuten längeren Umweg über den Hafentunnel nehmen. Sie verkehrt stündlich, und zwar montags bis freitags von 7.30 bis 18.00 Uhr sowie samstags von 9.30 bis 18.00 Uhr. Sonntags fährt sie nicht.