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Sichtschutzwand am Spielplatz Burglehen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die vom Ortsbeirat angesprochene "Sichtschutzwand" ist vielmehr die Rückseite von Werbetafeln. Das Entfernen der großformatigen Werbeanlagen ist nur im Zusammenhang einer umfassenden Erneuerung und Umplanung des Bereiches möglich, denn für den Rückbau der Großformatstafeln bedarf es eines besonderen öffentlichen Interesses. Ein Entfernen aus rein ästhetischen Gründen ist auf Basis des städtischen Werberechtsvertrags leider nicht möglich. Dieses besondere öffentliche Interesse, hätte mit der Maßnahme aus dem Bund-Länder-Programm "Aktive Kernbereiche in Hessen" - Frankfurt am Main - Fechenheim Aufwertung der Eingangsbereiche - "Neuer Treffpunkt Kultureck und Spielplatz Burglehen" - aus dem Jahr 2020 - erreicht werden können. In der Planung waren unter anderem auch die im Antrag gewünschten Umgestaltungen berücksichtigt. Leider fanden jedoch die Vorschläge keine Mehrheit in den Beschlussgremien. Der Magistrat wird dahingehend Einfluss nehmen, dass die Rückseite der Werbetafeln ansprechender gestaltet werden.

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