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Offenlegung der Planungsänderung zur A 661 (Ostumgehung Frankfurt am Main)

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu der Anregung des Ortsbeirates gibt der Magistrat folgende Stellungnahme ab: Zu Punkt a: Nach Erkenntnissen des Magistrates wird das aktuelle Planänderungsverfahren zum Endausbau der A 661 zu keinen Verzögerungen oder Verhinderungen bei der Planung der Einhausung A 661 führen. Der Magistrat wirkt darauf hin, dass alle Belange des Planänderungsverfahrens und der Einhausung der A 661 gegenseitig abgestimmt und in die Planungen eingebracht werden, hierzu gehört auch der Lärmschutz an der A 661. Zu Punkt b: Der Rückbau der "überlangen Ausfädelspur" in Richtung Bad Vilbel ist nicht Gegenstand des laufenden Planänderungsverfahrens und kann auch nicht vom Magistrat zum jetzigen Zeitpunkt gefordert werden. Diese Aspekte werden im Zusammenhang mit den Planungen der Einhausung zur A 661 aufgegriffen und gelöst. Zu Punkt c: Grundsätzlich hat der Baulastträger in dem Planverfahren dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen ökologischen Kompensationsmaßnahmen durchgeführt werden. Nach den Auslageunterlagen sollen die für dieses Planverfahren notwendigen Kompensationsmaßnahmen sowohl im Baufeld selbst, aber auch durch eine Maßnahme zugunsten des Ökokontos "Büdingen-Tiergarten" getroffen werden. Selbstverständlich begrüßt es der Magistrat, wenn die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen voll umfänglich innerhalb des Frankfurter Stadtgebietes erfolgen würden. Zu Punkt d: Die Barrierewirkung der A661 soll durch den Bau der Einhausung aufgehoben werden. Mit der Einhausung sollen die Stadtteile Bornheim, Nordend und Seckbach wieder besser miteinander verbunden werden. Im Vergleich zur vom OBR angeregten Minimallösung "Grüne Brücke" kann die Einhausung viel besser zu einer Verbindung der Landschaftsteile westlich und östlich der A 661 beitragen. Dieser Aspekt ist zentraler Gegenstand des weiteren Planverfahrens für die Einhausung.

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