Bauvorhaben Westend Ensemble
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST
884
Betreff: Bauvorhaben
Westend Ensemble Zu Ziffer 1.: In der Baugenehmigung werden
regelmäßig keine Lärmschutzmaßnahmen beauflagt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde aber
für die genannte Abbruch- und Baumaßnahme ein Lärmschutzkonzept vorgelegt,
welches für die Bauausführung sowohl plausible organisatorische als auch
bauliche Lärmminderungsmaßnahmen vorsieht. Hierzu gehört insbesondere die
Errichtung einer Lärmschutzwand. Zu Ziffer 2.: Durch die zwei entstehenden Neubauten und die
Umnutzung des Bestandsgebäudes entstehen insgesamt 450 Wohneinheiten, für
die 321 Stellplätze errichtet werden. Die zu errichtenden Stellplätze ergeben
sich für die Neubauten aus dem tatsächlichen Bedarf. Für die Umnutzung wird gemäß gängiger Rechtsprechung
der fiktive Stellplatzbestand der bisherigen Nutzung angenommen, sodass 144
Stellplätze als vorhanden gelten. 32 Stellplätze werden im Zuge der
Umbaumaßnahmen in der Tiefgarage neu geschaffen. Dies stellt angesichts der
bestehenden räumlichen Enge sowie der Tatsache, dass es sich bei dem
Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt, die maximal mögliche Anzahl an
Stellplätzen dar. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 13.02.2017, V 333