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Bauvorhaben Westend Ensemble

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 884 Betreff: Bauvorhaben Westend Ensemble Zu Ziffer 1.: In der Baugenehmigung werden regelmäßig keine Lärmschutzmaßnahmen beauflagt. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wurde aber für die genannte Abbruch- und Baumaßnahme ein Lärmschutzkonzept vorgelegt, welches für die Bauausführung sowohl plausible organisatorische als auch bauliche Lärmminderungsmaßnahmen vorsieht. Hierzu gehört insbesondere die Errichtung einer Lärmschutzwand. Zu Ziffer 2.: Durch die zwei entstehenden Neubauten und die Umnutzung des Bestandsgebäudes entstehen insgesamt 450 Wohneinheiten, für die 321 Stellplätze errichtet werden. Die zu errichtenden Stellplätze ergeben sich für die Neubauten aus dem tatsächlichen Bedarf. Für die Umnutzung wird gemäß gängiger Rechtsprechung der fiktive Stellplatzbestand der bisherigen Nutzung angenommen, sodass 144 Stellplätze als vorhanden gelten. 32 Stellplätze werden im Zuge der Umbaumaßnahmen in der Tiefgarage neu geschaffen. Dies stellt angesichts der bestehenden räumlichen Enge sowie der Tatsache, dass es sich bei dem Gebäude um ein Kulturdenkmal handelt, die maximal mögliche Anzahl an Stellplätzen dar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.02.2017, V 333

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