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Schausteller unterstützen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Durch die Einschränkungen bei Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie in diesem Jahr sind den Schaustellerinnen und Schaustellern große wirtschaftliche Schäden entstanden. Die Traditionsveranstaltungen, wie beispielsweise die Dippemess oder das Museumsuferfest, welche den Schaustellern in Frankfurt am Main in der Regel als Haupteinnahmequelle dienen, mussten aus Gründen des Infektionsschutzes abgesagt werden. Das Service-Center Veranstaltungen (SCV) steht mit dem Frankfurter Schaustellerverband Rhein/ Main e.V. in engem Kontakt, welcher wiederum bereits seit April 2020 mit der Wirtschaftsförderung Frankfurt GmbH bezüglich der Nutzung öffentlicher Flächen kooperiert. Verschiedene prominente Standorte zum Aufstellen von Fahrgeschäften und Verzehr- und Verkaufsständen, darunter Bereiche, die in der Ortsbeiratsanfrage aufgeführt sind, wurden bereits geprüft. Es gelang zur Förderung des Frankfurter Schaustellerwesens insgesamt sieben Standorte im seitens der Schausteller präferierten Innenstadtbereich zu finden, auf denen die Veranstaltungsreihe "Herbst in der Stadt" etabliert wurde. Die Veranstaltungen wurden durch das SCV und das Gesundheitsamt in Abstimmung mit den Sicherheitsbehörden geprüft und entsprechend der Vorgaben der Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung (CoKoBeV) freigegeben und konnten somit am 09.10.2020 auf den Innenstadtflächen Roßmarkt, Roßmarkt 10, Römerberg, Paulsplatz, Opernplatz, Hauptwache und Fressgasse eröffnet werden. Im Rahmen der Abnahme dieser Veranstaltung äußerte der Vorsitzende des Frankfurter Schaustellerverbandes Rhein/ Main e.V., dass die eingerichteten Standorte in der Innenstadt ausreichen und kein Bedarf an der Prüfung weiterer Flächen bestehe. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben zu Wochenmärkten gemäß Titel IV der Gewerbeordnung in Verbindung mit einem Magistratsbeschluss ist das Abstellen von Fahrgeschäften auf festgesetzten Wochenmärkten bzw. deren Flächen nicht zugelassen. Diverse Verkaufsstände für Lebensmittel wären nach Rückmeldung der Hafen- und Marktbetriebe der Stadt Frankfurt am Main (HFM), unter Berücksichtigung des vorhandenen Platzes im Rahmen der Marktfestsetzung, grundsätzlich möglich. Die notwendige Strominfrastruktur auf den Wochenmarktplätzen stünde zur Verfügung und könnte für die Abhaltung kleinerer Open-Air-Veranstaltungen genutzt werden. Bewerbungen oder Interessensbekundungen von Schaustellerinnen und Schaustellern für Wochenmärkte liegen der HFM und dem SCV nicht vor. Dies bestärkt die Aussage des Vorsitzenden des Frankfurter Schaustellerverbandes Rhein/Main e.V., dass der Bedarf des Schaustellerverbandes Rhein/Main e.V. mit den bereits getroffenen Lösungen gesättigt sei.

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