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Solaranlagen auf Gartenhütten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Für den Bau der Gartenlauben sind die Pächterinnen und Pächter der Parzelle zuständig, die Eigentümer der Laube einschließlich Bewuchs sind. Die Auslegung des Bundeskleingartengesetzes sieht eine Stromversorgung der Parzellen, nicht aber der Lauben vor, um illegale Wohnnutzung zu vermeiden. Die Nutzung von Solarmodulen auf den Gartenlauben ist grundsätzlich technisch möglich. Nach Expertenmeinung stellt die Ausstattung einzelner Gartenlauben mit je einer Photovoltaikanlage hinsichtlich wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte nicht die bevorzugte Variante dar. Eine zentral errichtete Photovoltaik-Anlage, die auch in der Lage ist überschüssigen, nicht genutzten Strom in das Stromnetz einzuspeisen, ist aus wirtschaftlichen und ökologischen Gründen vielen kleinen Anlagen vorzuziehen. Die Errichtung einer entsprechenden Photovoltaikanlage an zentraler Stelle, zum Beispiel in Verbindung mit einem Vereinsheim oder überdachten Freisitz, ist auch nach Errichtung der Gartenanlage gut möglich. Hierfür stehen verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Etwa durch die "Förderung der Vereine des Kleingartenwesens der Stadt Frankfurt am Main". Informationen zu weiteren Fördermöglichkeiten und Beratung gibt es kostenlos beim Energieberatungszentrum Frankfurt RheinMain.

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