Beleuchtung des "Restweges" zwischen Maßbornstraße und Riedhalsstraße zum Sportplatz
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 878
Betreff: Beleuchtung des "Restweges" zwischen Maßbornstraße und Riedhalsstraße zum Sportplatz Der Magistrat hat bereits mehrfach darauf verwiesen, dass eine Beleuchtung der Quellenstraße innerhalb der Bebauungsgrenzen bis Haus Nr.7 vorhanden und darüber hinaus bis zur Riedhalstrasse aus Umwelt- und Naturschutzgründen (Landschaftsschutzgebiet) nicht genehmigungsfähig ist. Zudem ist ein Umweg über den Harheimer Stadtweg / Maßbornstraße für die Bürgerinnen und Bürger zumutbar, um auf diesem Weg sicher ihr Ziel zu erreichen.