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Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST 877 Betreff: Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468 Die Liegenschaft befindet sich innerhalb des Fluchtlinienplans Nr. 928, der lediglich Baufluchtlinien festsetzt. Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgt gem. § 34 Absatz 1 des Baugesetzbuches. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Die gegenwärtige Planung sieht eine hohe Ausnutzung des Grundstücks mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von ca. 1,0 vor, während in der näheren Umgebung GRZ-Werte von ca. 0,5 bis 0,6 vorliegen. Die aktuelle Planung fügt sich somit nicht in die Umgebungsbebauung ein. Des Weiteren sieht das Einzelhandels- und Zentrenkonzept an dieser Stelle keinen Einzelhandel vor. Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468. Unter der Voraussetzung, dass die Abstandsflächen eingehalten werden und die Höhe der Bebauung ebenfalls an die Umgebung angepasst wird, ist auch an diesem Standort die Genehmigung eines Einzelhandels mit einer Größe von max. 500 qm denkbar. Die Größenbeschränkung dient dazu, die Zentrumsfunktion des Bereiches zwischen Speckweg und Brunnengasse zu schützen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2017, OM 1219

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