Entwicklung des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2017, ST
877
Betreff: Entwicklung des
Grundstücks Offenbacher Landstraße 468 Die Liegenschaft befindet sich
innerhalb des Fluchtlinienplans Nr. 928, der lediglich Baufluchtlinien
festsetzt. Die planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgt gem. § 34
Absatz 1 des Baugesetzbuches. Demnach sind Vorhaben zulässig, wenn sie sich
nach Art und Maß der baulichen Nutzung sowie der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügen. Die
gegenwärtige Planung sieht eine hohe Ausnutzung des Grundstücks mit einer
Grundflächenzahl (GRZ) von ca. 1,0 vor, während in der näheren Umgebung
GRZ-Werte von ca. 0,5 bis 0,6 vorliegen. Die aktuelle Planung fügt sich somit
nicht in die Umgebungsbebauung ein. Des Weiteren sieht das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept an dieser Stelle keinen Einzelhandel vor. Der Magistrat begrüßt grundsätzlich die Entwicklung
des Grundstücks Offenbacher Landstraße 468. Unter der Voraussetzung, dass die
Abstandsflächen eingehalten werden und die Höhe der Bebauung ebenfalls an die
Umgebung angepasst wird, ist auch an diesem Standort die Genehmigung eines
Einzelhandels mit einer Größe von max. 500 qm denkbar. Die Größenbeschränkung
dient dazu, die Zentrumsfunktion des Bereiches zwischen Speckweg und
Brunnengasse zu schützen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.02.2017, OM 1219