Zebrastreifen Rugierstraße / Ecke Teutonenweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST
877
Betreff: Zebrastreifen
Rugierstraße / Ecke Teutonenweg An wartepflichtigen Einmündungen ist das
Verkehrszeichen 350 StVO (blaues Schild "Fußgängerüberweg") gemäß Erlass des
Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom
21.06.2010 entbehrlich Die angesprochene Kreuzung Rugierstraße /
Teutonenweg befindet sich in einer Tempo-30-Zone, an der die Vorfahrtregelung
rechts vor links gilt. Außerdem ist der in der Rugierstraße vorhandene
Fußgängerüberweg aus beiden Straßen bzw. Richtungen kommend für den Kraftfahrer
gut zu erkennen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis,
dass nach der Erlasslage keine Möglichkeit gesehen wird, der Anregung zu
entsprechen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 14.02.2012, OM 877