Zebrastreifen Rugierstraße / Ecke Teutonenweg
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 877
Betreff: Zebrastreifen Rugierstraße / Ecke Teutonenweg An wartepflichtigen Einmündungen ist das Verkehrszeichen 350 StVO (blaues Schild "Fußgängerüberweg") gemäß Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 21.06.2010 entbehrlich Die angesprochene Kreuzung Rugierstraße / Teutonenweg befindet sich in einer Tempo-30-Zone, an der die Vorfahrtregelung rechts vor links gilt. Außerdem ist der in der Rugierstraße vorhandene Fußgängerüberweg aus beiden Straßen bzw. Richtungen kommend für den Kraftfahrer gut zu erkennen. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass nach der Erlasslage keine Möglichkeit gesehen wird, der Anregung zu entsprechen.