Betreuungsplätze in Unterliederbach . Potentielle Standorte
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST
876
Betreff: Betreuungsplätze
in Unterliederbach - Potentielle Standorte Der Magistrat hat die Vorschläge
mit folgenden Ergebnissen geprüft: Standort B: Hunsrückstraße / Ecke Schmalkaldener
Straße Der aktuell gültige Bebauungsplan SW
7 a Nr. 1 hat die Fläche rechtsverbindlich als öffentliche Grünfläche
festgesetzt. Es besteht also aktuell kein Planungsrecht und eine Bebauung in
diesem Bereich ist nicht zulässig. Außerdem befindet sich das Grundstück direkt an
einer Bahnstrecke der Hessischen Landesbahn (HLB). Aus Sicht des Magistrats ist
das Grundstück weder als Standort für eine Erweiterte Schulische Betreuung noch
für eine Kindertageseinrichtung geeignet. Standort C: Liederbacher Straße / Philosophenweg
Dieser Standort liegt im Geltungsbereich des
Fluchtlinienplans 1432 vom 12.07.1937 im Bereich einer festgesetzten
Baufluchtlinie. Ergänzend gilt § 34 Baugesetzbuch. Die Liegenschaft wird als
Allgemeines Wohngebiet eingeordnet. Die städtische Parzelle südlich der
Liegenschaft Liederbacher Straße 38 ist zurzeit eine Grünfläche mit hohem
Baumbestand und städtebaulich als Vorfläche für die Ev. Stephanuskirche zu
bewerten. Die Fläche ist als Standort für Container nicht geeignet. Die Fläche
nördlich der Liegenschaft Liederbacher Straße 38 wäre eher geeignet, befindet
sich aber in Privatbesitz. Grundsätzlich sind Erweiterte Schulische Betreuungen
als Betreuungsangebot für Grundschulkinder in die Ganztagsschulentwicklung
einzubetten. Daher ist eine Umsetzung innerhalb der Grundschulen bzw. des
Schulgeländes vorgesehen. Aktuell werden Möglichkeiten geprüft, um eine
Erweiterte Schulische Betreuung in der Karl-von-Ibell-Schule einrichten zu
können; dies umfasst auch die Prüfung, ob zwei Container auf dem Schulgelände
gestellt werden können und die multifunktionale Nutzung von vorhandenen Räumen.
Wenn die räumlichen Kapazitäten der Schule ausgeschöpft sind, können weitere
alternative Lösungsansätze geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 10.03.2015, V
1288