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Betreuungsplätze in Unterliederbach . Potentielle Standorte

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 876 Betreff: Betreuungsplätze in Unterliederbach - Potentielle Standorte Der Magistrat hat die Vorschläge mit folgenden Ergebnissen geprüft: Standort B: Hunsrückstraße / Ecke Schmalkaldener Straße Der aktuell gültige Bebauungsplan SW 7 a Nr. 1 hat die Fläche rechtsverbindlich als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Es besteht also aktuell kein Planungsrecht und eine Bebauung in diesem Bereich ist nicht zulässig. Außerdem befindet sich das Grundstück direkt an einer Bahnstrecke der Hessischen Landesbahn (HLB). Aus Sicht des Magistrats ist das Grundstück weder als Standort für eine Erweiterte Schulische Betreuung noch für eine Kindertageseinrichtung geeignet. Standort C: Liederbacher Straße / Philosophenweg Dieser Standort liegt im Geltungsbereich des Fluchtlinienplans 1432 vom 12.07.1937 im Bereich einer festgesetzten Baufluchtlinie. Ergänzend gilt § 34 Baugesetzbuch. Die Liegenschaft wird als Allgemeines Wohngebiet eingeordnet. Die städtische Parzelle südlich der Liegenschaft Liederbacher Straße 38 ist zurzeit eine Grünfläche mit hohem Baumbestand und städtebaulich als Vorfläche für die Ev. Stephanuskirche zu bewerten. Die Fläche ist als Standort für Container nicht geeignet. Die Fläche nördlich der Liegenschaft Liederbacher Straße 38 wäre eher geeignet, befindet sich aber in Privatbesitz. Grundsätzlich sind Erweiterte Schulische Betreuungen als Betreuungsangebot für Grundschulkinder in die Ganztagsschulentwicklung einzubetten. Daher ist eine Umsetzung innerhalb der Grundschulen bzw. des Schulgeländes vorgesehen. Aktuell werden Möglichkeiten geprüft, um eine Erweiterte Schulische Betreuung in der Karl-von-Ibell-Schule einrichten zu können; dies umfasst auch die Prüfung, ob zwei Container auf dem Schulgelände gestellt werden können und die multifunktionale Nutzung von vorhandenen Räumen. Wenn die räumlichen Kapazitäten der Schule ausgeschöpft sind, können weitere alternative Lösungsansätze geprüft werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.03.2015, V 1288

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