Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST
872
Betreff: Verkehrsbelastung
durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim Aufgrund der historisch
gewachsenen Netztopologie in Verbindung mit der aktuellen
Verkehrsbelastungssituation in diesem Netz haben die für die äußere
Erschließung der Stadtteile Berkersheim und Preungesheim als wichtig
anzusehenden Straßen teilweise auch eine Attraktivität für gebietsfremde
Verkehrsbeziehungen entwickelt. Das gilt insbesondere für den Heiligenstockweg
und die Hofhausstraße aus Richtung Friedberger Landstraße, da die Friedberger
Landstraße aufgrund des noch fehlenden Lückenschlusses zwischen der A 66 aus
Richtung Osten und der A 661 (Riederwaldtunnel) insbesondere in der
morgendlichen Hauptverkehrszeit durch ausgeprägte Rückstauerscheinungen
gekennzeichnet ist. Bei der Konzeption von Maßnahmen, die dem
Schleichverkehr entgegenwirken sollen, ist daher stets zu beachten, dass die
erforderliche äußere Erschließung der Stadtteile in angemessener Weise möglich
bleibt. Gleichzeitig müssen die Maßnahmen straßenrechtlich und
straßenverkehrsrechtlich mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sein. Vor diesem
Hintergrund sieht der Magistrat eine dauerhafte oder auf die
Hauptverkehrszeiten beschränkte Sperrung von Heiligenstockweg und Hofhausstraße
nicht als zielführend an. Wie bereits öffentlich erörtert, beabsichtigt der
Magistrat stattdessen zu erproben, ob die Attraktivität des Heiligenstockwegs
für den Durchgangsverkehr durch Berkersheim durch eine
Pförtner-Lichtsignalanlage wirkungsvoll und ohne übermäßig negative
Auswirkungen auf die Erreichbarkeit Berkersheims signifikant gesenkt werden
kann. Hierzu würde zunächst eine Baustellenampel zum Einsatz kommen, deren
Standort gegenwärtig durch die Fachverwaltung geprüft wird. Wenn sich die
Anlage bewährt, würde diese in eine dauerhafte Einrichtung überführt werden.
Anschließend wäre zu prüfen, ob eine vergleichbare Maßnahme auch auf der
Hofhausstraße eingerichtet werden kann. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 10.03.2015, OM 3922