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Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2015, ST 872 Betreff: Verkehrsbelastung durch Schleichverkehr in Berkersheim und Preungesheim Aufgrund der historisch gewachsenen Netztopologie in Verbindung mit der aktuellen Verkehrsbelastungssituation in diesem Netz haben die für die äußere Erschließung der Stadtteile Berkersheim und Preungesheim als wichtig anzusehenden Straßen teilweise auch eine Attraktivität für gebietsfremde Verkehrsbeziehungen entwickelt. Das gilt insbesondere für den Heiligenstockweg und die Hofhausstraße aus Richtung Friedberger Landstraße, da die Friedberger Landstraße aufgrund des noch fehlenden Lückenschlusses zwischen der A 66 aus Richtung Osten und der A 661 (Riederwaldtunnel) insbesondere in der morgendlichen Hauptverkehrszeit durch ausgeprägte Rückstauerscheinungen gekennzeichnet ist. Bei der Konzeption von Maßnahmen, die dem Schleichverkehr entgegenwirken sollen, ist daher stets zu beachten, dass die erforderliche äußere Erschließung der Stadtteile in angemessener Weise möglich bleibt. Gleichzeitig müssen die Maßnahmen straßenrechtlich und straßenverkehrsrechtlich mit vertretbarem Aufwand umsetzbar sein. Vor diesem Hintergrund sieht der Magistrat eine dauerhafte oder auf die Hauptverkehrszeiten beschränkte Sperrung von Heiligenstockweg und Hofhausstraße nicht als zielführend an. Wie bereits öffentlich erörtert, beabsichtigt der Magistrat stattdessen zu erproben, ob die Attraktivität des Heiligenstockwegs für den Durchgangsverkehr durch Berkersheim durch eine Pförtner-Lichtsignalanlage wirkungsvoll und ohne übermäßig negative Auswirkungen auf die Erreichbarkeit Berkersheims signifikant gesenkt werden kann. Hierzu würde zunächst eine Baustellenampel zum Einsatz kommen, deren Standort gegenwärtig durch die Fachverwaltung geprüft wird. Wenn sich die Anlage bewährt, würde diese in eine dauerhafte Einrichtung überführt werden. Anschließend wäre zu prüfen, ob eine vergleichbare Maßnahme auch auf der Hofhausstraße eingerichtet werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3922

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