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Teilweise baurechtswidriger Neubau Mechtildstraße 38 und Spenerstraße 17

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der aktuelle Bauzustand entspricht - mit Ausnahme des noch nicht ausgeführten Dachs - der am 19. Juli 2022 erteilten Baugenehmigung sowie den erteilten Nachtragsgenehmigungen. Die Einhaltung der genehmigten Gebäudehöhen wurde durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur bestätigt, wobei lediglich vernachlässigbare Bautoleranzen festgestellt wurden. Durch die derzeitige Wirkung des Rohbaus ohne das geplante Mansarddach kann den Eindruck einer maßlichen Abweichung entstehen. Dieser Eindruck resultiert jedoch aus dem noch nicht realisierten Dach. Das genehmigte Mansarddach erstreckt sich über das zweite Obergeschoss und das Dachgeschoss und ist maßgeblich für die Proportionen und die architektonische Gliederung des Gebäudes. Nach der Fertigstellung des Daches wird sich das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes deutlich verändern und dem genehmigten Entwurf entsprechen. Der Magistrat überwacht den Baufortschritt fortlaufend. Wie unter Frage 1 erläutert, handelt es sich bei dem derzeitigen Bauzustand um einen Interimszustand und entspricht der Genehmigungslage. Ein bauaufsichtliches Einschreiten ist derzeit nicht erforderlich. Gleichwohl ist es das Anliegen des Magistrats, dass das Bauvorhaben vollständig und gemäß der erteilten Genehmigung realisiert wird.