Radweg Berner Straße
Stellungnahme des Magistrats
Die Berner Straße ist Haupterschließungsstraße mit Sammelfunktion im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Die Fahrbahn hat mit einer Breite von 6,50 Meter das Regelmaß, um Lkw-Verkehr abwickeln zu können. Aufgrund der gewerblichen Nutzung sollte die Fahrbahnbreite beibehalten werden. Im Fahrbahnbereich fehlt der erforderliche Platz, um eine rot markierte Radverkehrsanlage einzurichten. Die Berner Straße hat im Abschnitt zwischen Züricher Straße und Arnoldstraße einen Querschnitt von zirka 16 Metern, zwischen Arnoldstraße und Homburger Landstraße von zirka 13 Metern. Die nördliche Radverkehrsanlage entspricht nicht den Regelmaßen, auf der Südseite fehlt diese komplett. Die Einrichtung von beidseitig anforderungsgerechten Radverkehrsanlagen im Sinne des Radentscheids (2,30 Meter breite Radwege) ist nur umsetzbar, wenn auf beiden Seiten der Straße das Parken entfällt; im östlichen Straßenabschnitt ist die Einrichtung einer anforderungsgerechten Radverkehrsanlage nicht möglich. Als Kompromiss wäre es denkbar, auf beiden Seiten Radfahrstreifen einzurichten und nur auf einer Seite Parken zu ermöglichen. Dabei würde die Fahrbahnbreite jedoch auf 5,50 Meter reduziert, was dem Charakter einer Straße im Gewerbegebiet widerspricht. Für beide genannten Varianten muss die Verkehrsfläche komplett umgestaltet werden. Diese Maßnahme kann nur im Rahmen einer Grunderneuerung durchgeführt werden. Der Magistrat wird sich langfristig um anforderungsgerechte Lösungen für den Radverkehr in der Berner Straße bemühen. Aufgrund der Priorisierung der Projekte aus dem Radentscheid kann dies allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Als kurzfristige Lösung schlägt der Magistrat vor, Sicherheitstrennstreifen zum Parken sowie Sharrows zu markieren. Dabei handelt es sich um Fahrradpiktogramme, die die gemeinsame Nutzung der Straße anzeigen. Damit wird die Sicherheit für den Radverkehr etwas gesteigert.