Auffällige Jugendliche im Bereich des kleinen Einkaufszentrums am Frankfurter Berg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST
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Betreff: Auffällige
Jugendliche im Bereich des kleinen Einkaufszentrums am Frankfurter Berg Rückfragen bei dem 15.
Polizeirevier und der Stadtpolizei ergaben, dass für 2016 keine Anzeigen über
Ruhestörung und dergleichen im Bereich des kleinen Einkaufszentrums vorliegen.
Hinweisen auf Störungen, die von Jugendlichen ausgehen sollen, wurden überprüft
und festgestellt, dass das kleine Einkaufszentrum vor allem bei guter Witterung
einer Gruppe junger Erwachsener vom Frankfurter Berg, Berkersheim und anderen
Stadtteilen als Treffpunkt dient. Deren Identität wurde festgestellt. Einige
führten geringe Mengen von Cannabisprodukten mit sich. Störendes Verhalten, wie
Ruhestörung oder Vandalismus konnte nicht verifiziert werden. Die Geschäftsstelle des Präventionsrats veranlasste
aufgrund von Hinweisen, dass sich nach Mitternacht auf dem Fußpfad zwischen dem
Hochhaus Berkersheimer Weg 8 und dem kleinen Einkaufszentrum Leute treffen, um
vermutlich Drogen zu kaufen, eine Ortsbesichtigung, an der Vertreter des
Regionalrat Frankfurter Berg, des Jugendhauses, des 15. Polizeireviers, des
Ortsbeirats 10, des Internationalen Familienzentrums e.V. und der GWH
Wohnungsgesellschaft mbh Hessen (GWH) teilnahmen. Die GWH sagte zu, den zurzeit
sehr dunklen Weg besser auszuleuchten, um für mehr Transparenz und subjektive
Sicherheit zu sorgen. Die Jugendarbeit und die Freizeitmöglichkeiten für
Jugendliche am Frankfurter Berg haben im Januar 2016 durch die Eröffnung des
Sport- und Begegnungsstätte neben dem Schwarzen Platz einen neuen Impuls
bekommen. Dieser Platz bietet für verschiedene Interessensgruppen Sport-,
Freizeit- und Aufenthaltsmöglichkeiten, ohne dabei die Nachbarschaft zu stören.
Mögliche Verbesserungen der Jugendarbeit vor Ort könnten darauf abzielen, den
Platz noch mehr zu bewerben. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 04.10.2016, V 152