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Auffällige Jugendliche im Bereich des kleinen Einkaufszentrums am Frankfurter Berg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 86 Betreff: Auffällige Jugendliche im Bereich des kleinen Einkaufszentrums am Frankfurter Berg Rückfragen bei dem 15. Polizeirevier und der Stadtpolizei ergaben, dass für 2016 keine Anzeigen über Ruhestörung und dergleichen im Bereich des kleinen Einkaufszentrums vorliegen. Hinweisen auf Störungen, die von Jugendlichen ausgehen sollen, wurden überprüft und festgestellt, dass das kleine Einkaufszentrum vor allem bei guter Witterung einer Gruppe junger Erwachsener vom Frankfurter Berg, Berkersheim und anderen Stadtteilen als Treffpunkt dient. Deren Identität wurde festgestellt. Einige führten geringe Mengen von Cannabisprodukten mit sich. Störendes Verhalten, wie Ruhestörung oder Vandalismus konnte nicht verifiziert werden. Die Geschäftsstelle des Präventionsrats veranlasste aufgrund von Hinweisen, dass sich nach Mitternacht auf dem Fußpfad zwischen dem Hochhaus Berkersheimer Weg 8 und dem kleinen Einkaufszentrum Leute treffen, um vermutlich Drogen zu kaufen, eine Ortsbesichtigung, an der Vertreter des Regionalrat Frankfurter Berg, des Jugendhauses, des 15. Polizeireviers, des Ortsbeirats 10, des Internationalen Familienzentrums e.V. und der GWH Wohnungsgesellschaft mbh Hessen (GWH) teilnahmen. Die GWH sagte zu, den zurzeit sehr dunklen Weg besser auszuleuchten, um für mehr Transparenz und subjektive Sicherheit zu sorgen. Die Jugendarbeit und die Freizeitmöglichkeiten für Jugendliche am Frankfurter Berg haben im Januar 2016 durch die Eröffnung des Sport- und Begegnungsstätte neben dem Schwarzen Platz einen neuen Impuls bekommen. Dieser Platz bietet für verschiedene Interessensgruppen Sport-, Freizeit- und Aufenthaltsmöglichkeiten, ohne dabei die Nachbarschaft zu stören. Mögliche Verbesserungen der Jugendarbeit vor Ort könnten darauf abzielen, den Platz noch mehr zu bewerben. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 152

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