Einrichtung einer Boulebahn auf der Grünfläche an der ehemaligen Straßenbahnwendeschleife (Jean-Albert-Schwarz-Straße/Praunheimer Landstraße)
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.01.2016, ST
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Betreff: Einrichtung einer
Boulebahn auf der Grünfläche an der ehemaligen Straßenbahnwendeschleife
(Jean-Albert-Schwarz-Straße/Praunheimer Landstraße) Der vom Ortsbeirat gewünschte Standort zur
Errichtung einer neuen Boulebahn am nordwestlichen Rand des Niddaparks befindet
sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt
Frankfurt am Main" Schutzzone I. Für die Neuanlage einer Boulebahn innerhalb
des Schutzgebietes ist laut Landschaftsschutzverordnung eine gebührenpflichtige
naturschutzrechtliche Genehmigung der UNB erforderlich. Auf der benannten Fläche befindet sich ein Baumhain
mit 20 Stieleichen, der erst 2001 angelegt wurden. Der Bau einer Boulebahn
würde die Baumstandorte nachhaltig beeinträchtigen. Im Niddapark befinden sich bereits 2 Boulebahnen,
die kaum bzw. nur geringe Gebrauchsspuren aufweisen: 1. Nordwestlich der Kleingartenanlage " Auf der
Nachtweide": Diese Boulebahn wurde ca. 2010 hergerichtet, der Bereich ist
mit Sitzmauern und Bänken ausgestattet. Die Bahn weist keine Gebrauchsspuren
auf und ist mit Gras überwachsen. Eine Herrichtung bzw. Ertüchtigung dieser
Bahn wäre möglich. 2. Am Ende der Hadrianstraße
(Römerstadt), nördlich der Nidda: Die Boulebahn neben dem Kinderspielplatz
befindet sich in gutem Zustand, weist allerdings kaum Gebrauchsspuren auf. Der
Platz ist ebenfalls mit mehreren Sitzmöglichkeiten ausgestattet. Der Magistrat lehnt aus den o.g. Gründen die
Errichtung einer zusätzlichen Boulebahn auf dem genannten Standort innerhalb
des Baumhaines ab und schlägt vor, einen Ortstermin mit den
Boule-Interessierten bzw. dem örtlichen Boule-Club und den Vertretern des
Grünflächenamtes zu machen, um zuerst die Örtlichkeiten und den Bedarf zu
klären. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 06.10.2015, OM 4588