Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST
869
Betreff: Belange eines
barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren Der Magistrat als Untere
Denkmalschutzbehörde hat dem geplanten Vorhaben im Einvernehmen mit dem
Landesamt für Denkmalpflege Hessen denkmalschutzrechtlich zugestimmt. Die
Belange des geschützten Kulturdenkmals wurden dabei geprüft und
berücksichtigt. Zu Frage 2: Die für die Hotelerweiterung geplante Gebäudehöhe
orientiert sich nach Auffassung des Magistrats am Gebäudebestand. Sie greift
sowohl an der Offenbacher Landstraße als auch an der Straße Auf dem Mühlberg
die Trauf- und Firsthöhen der bestehenden Bebauung auf. Hierbei werden die
unterschiedlichen Höhenlagen zwischen diesen beiden Straßen berücksichtigt.
Zu Frage 3: Städtebauliche Konflikte, die nur über eine
Bebauungsplanung gelöst werden könnten, sind für das Gebiet an der Offenbacher
Landstraße nicht erkennbar. Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist
es daher nicht notwendig, einen Bebauungsplan aufzustellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.03.2014, OM 3046