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Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2014, ST 869 Betreff: Belange eines barocken Kulturdenkmals am Mühlberg wahren Der Magistrat als Untere Denkmalschutzbehörde hat dem geplanten Vorhaben im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen denkmalschutzrechtlich zugestimmt. Die Belange des geschützten Kulturdenkmals wurden dabei geprüft und berücksichtigt. Zu Frage 2: Die für die Hotelerweiterung geplante Gebäudehöhe orientiert sich nach Auffassung des Magistrats am Gebäudebestand. Sie greift sowohl an der Offenbacher Landstraße als auch an der Straße Auf dem Mühlberg die Trauf- und Firsthöhen der bestehenden Bebauung auf. Hierbei werden die unterschiedlichen Höhenlagen zwischen diesen beiden Straßen berücksichtigt. Zu Frage 3: Städtebauliche Konflikte, die nur über eine Bebauungsplanung gelöst werden könnten, sind für das Gebiet an der Offenbacher Landstraße nicht erkennbar. Für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ist es daher nicht notwendig, einen Bebauungsplan aufzustellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.03.2014, OM 3046

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