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Flachdächer der Ernst-May-Siedlung begrünen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1. und 2.: Die Begrünung von Dächern ist eine wichtige Maßnahme im Sinne der Klimaanpassung und bietet in Frankfurt am Main ein großes Verbesserungspotenzial. Die Ernst-May-Siedlung verfügt über viele Flachdächer. Wenn diese statisch eine Dachbegrünung tragen können, wird eine Umrüstung zugunsten des Kleinklimas und der Biodiversität empfohlen und eine Förderung über das städtische Programm "Frankfurt frischt auf" in Aussicht gestellt. Es gab bereits einzelne interessierte Personen und Beratungen. Zu 3.: Das Denkmalamt berücksichtigt in jedem Einzelfall die Belange des Klima- und Ressourcenschutzes und prüft die denkmalrechtliche Verträglichkeit geplanter Maßnahmen. Im konkreten Fall ist neben der Untersuchung der statischen Voraussetzungen zu prüfen, inwieweit Deckaufbauten das Erscheinungsbild der Siedlung beeinträchtigen. Die Ernst-May-Siedlungen am Bornheimer Hang sowie am Ernst-May-Platz sind als Kulturdenkmal gemäß § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz im Denkmalverzeichnis gelistet. Wichtiges Gestaltungsmerkmal der Gesamtanlage ist ein einheitliches Erscheinungsbild, insbesondere vor dem Hintergrund der Bewerbung zur Aufnahme des Neuen Frankfurt auf die UNESCO-Tentativliste des Landes Hessen. Derzeit sind die Denkmalbehörden (Denkmalamt Frankfurt und Landesamt Denkmalpflege Hessen) bestrebt, die zum Teil verlorene Einheitlichkeit wiederherstellen zu lassen. Daher ist ein individuelles Vorgehen für einzelne Eigentümerinnen und Eigentümer nicht zielführend. Schnell entstehen sonst uneinheitliche Lösungen, bei der ein Haus begrünt, das nächste mit einer Dämmung versehen ist und ein anderes im ursprünglichen Zustand erhalten bleibt. Zu prüfen ist im Einzelfall, ob Zeilen, die sich noch vollständig im Besitz einer Siedlungsgesellschaft befinden, mit einheitlichen Lösungen versehen werden können. Hierbei sind auch die nachteiligen Auswirkungen auf die Ausbildung der Traufe zu berücksichtigen.

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